Newcastle-Krankheit beim Geflügel: Warum die Impfung in Deutschland Pflicht ist

09 März 2026
Impfung
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Die Newcastle-Krankheit zählt zu den gefährlichsten Viruskrankheiten beim Geflügel. Da es keine Behandlung gibt, setzt der Seuchenschutz auf Vorbeugung. In Deutschland müssen deshalb alle Hühner und Puten geimpft werden. Ein Experte des Landesamts für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg erläutert, warum der Impfschutz so wichtig ist und welche Regeln Geflügelhalter beachten müssen.

Dr. Jens Hübel vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) Brandenburg betonte in einem Online-Seminar, das das Netzwerk Fokus Tierwohl zusammen mit dem Tierschutzberatungsdienst Brandenburg zum Thema „Atypische Geflügelpest – Newcastle Krankheit beim Geflügel“ veranstaltete, wie wichtig ein ausreichender Impfschutz sei und erläuterte die Impfpflicht.

Keine Behandlung möglich – Impfung schützt Bestände

Für die hoch ansteckende Newcastle-Krankheit steht bislang keine kausale Therapie zur Verfügung und für betroffene Tiere gilt ein Therapieverbot.

Die Impfung ist deshalb die wichtigste Maßnahme, um Geflügelbestände vor einem Ausbruch zu schützen, verhindert in den meisten Fällen eine Erkrankung und reduziert zugleich die Schwere möglicher Krankheitsverläufe, falls sich Tiere trotz Immunisierung infizieren sollten. Gleichzeitig wird die Virusausscheidung deutlich verringert, was das Risiko einer Weiterverbreitung innerhalb eines Bestandes oder zwischen verschiedenen Haltungen reduziert. Neben dem Schutz des eigenen Bestands hat die Impfung auch eine wichtige epidemiologische Bedeutung: Sie trägt dazu bei, empfindliche Tiere mit geschwächtem Immunsystem oder Tiere in der Phase der Grundimmunisierung zu schützen. In seltenen Fällen stecken sich Menschen an, was Bindehautentzündungen verursacht.

Wissenschaftlich geprüfte Impfstoffe

Die Entwicklung und Zulassung von Tierimpfstoffen unterliegt strengen Anforderungen, sie werden in ihrer Wirksamkeit umfassend untersucht und regelmäßig an aktuell zirkulierende Virusstämme angepasst. Impfreaktionen sind meist mild und vorübergehend, während der Nutzen für die Tiergesundheit deutlich überwiegt. Zudem weisen viele Impfstoffe keine oder nur sehr kurze Wartezeiten auf, sodass sie ohne größere Einschränkungen in der Lebensmittelproduktion eingesetzt werden können. Ein weiterer Vorteil liegt im sogenannten maternalen Schutz: Werden Elterntiere regelmäßig geimpft, können Jungtiere über Antikörper einen gewissen Grundschutz erhalten. Auch dadurch lässt sich das Risiko früher Infektionen im Bestand reduzieren.

Diese Pflichten gelten für Geflügelhalter

Neben der gesetzlich verankerten Impfpflicht müssen Geflügelhaltende ihre Hühner- oder Putenhaltung beim zuständigen Veterinäramt anzeigen. Zusätzlich bestehen Dokumentationspflichten über durchgeführte Impfungen sowie Meldepflichten gegenüber der Tierseuchenkasse. Diese Regelungen ermöglichen den Behörden einen Überblick über Geflügelbestände und erleichtern im Seuchenfall schnelle Maßnahmen.

Auch der Transport von Geflügel unterliegt Vorgaben: Tiere dürfen beispielsweise nur dann auf Märkte, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen verbracht werden, wenn eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand regelmäßig entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers gegen die Newcastle-Krankheit geimpft wurde.

Wer die Impfung durchführen darf

Grundsätzlich dürfen Tierimpfstoffe nur durch Tierärztinnen oder Tierärzte angewendet werden, unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch Ausnahmen möglich. So können gewerbsmäßige Tierhalter oder von ihnen beauftragte Personen Impfstoffe selbst anwenden, wenn diese über eine Tierarztpraxis bezogen wurden und eine entsprechende fachliche Unterweisung erfolgt ist. Voraussetzung ist zudem eine regelmäßige tierärztliche Betreuung des Bestandes, ein klar definierter Anwendungsplan sowie eine lückenlose Dokumentation aller Impfungen.

Für private Hobbyhalter gilt eine eingeschränkte Ausnahme: Sie dürfen Impfstoffe gegen die Newcastle-Krankheit selbst anwenden, wenn diese über das Trinkwasser verabreicht werden und ebenfalls über eine Tierarztpraxis bezogen wurden.

Regelmäßige Auffrischung sichert den Schutz

In Deutschland besteht für jedes Huhn und jede Pute eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit. Voraussetzung für die Durchführung der Impfung ist stets die Betreuung durch eine Tierarztpraxis, da die Immunisierung nur unter tierärztlicher Anleitung erfolgen darf. Grundlage des Impfschutzes bildet eine Grundimmunisierung, im Anschluss daran sind regelmäßige Wiederholungsimpfungen notwendig, um den Schutz aufrechtzuerhalten. Dabei kommen entweder Lebendimpfstoffe oder Inaktivatimpfstoffe zum Einsatz. Während Lebendimpfstoffe in der Regel mehrmals im Jahr verabreicht werden müssen, genügt bei Inaktivatimpfstoffen üblicherweise eine jährliche Auffrischungsimpfung. Jede Impfung trägt dazu bei, die sogenannte Impfdecke zu erhöhen – und damit den kollektiven Schutz der Geflügelbestände weiter zu stärken.

Magdalena Esterer
Bild: Agrio
Quelle: Netzwerk Fokus Tierwohl

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