Die Newcastle-Krankheit ist nun in einem dritten Geflügelbetrieb im Gemeindebereich Gangkofen (Landkreis Rottal-Inn, Bayern) nachgewiesen worden. Der Nachweis erfolgte durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).
Aufgrund der bestätigten Infektion und zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche müssen auf dem neu betroffenen Betrieb 23.000 Masthähnchen tierschutzgerecht getötet werden. Das Landratsamt Rottal-Inn hat alle erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen angeordnet. Um die Seuchenbestände wurde eine Sperrzone bestehend aus einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt.
Den ersten Newcastle-Fall im Landkreis Rottal-Inn hatte es am 5. März diesen Jahres gegeben, am 19. März folgte der zweite und nun der dritte. Betroffen waren in allen drei Fällen Masthähnchen.
Insgesamt ist die Zahl der Newcastle-Fälle in Bayern nun auf 14 gestiegen.
































Reagieren
Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.