Der Auslauf für Legehennen soll so gestaltet sein, dass die Tiere ihn möglichst gut nutzen und weit in die Fläche gehen. Gleichzeitig soll es Schutz vor Beutegreifern und widrigen Witterungsbedingungen geben. Von Seiten der Überwachung der Marktordnung gibt es dazu rechtliche Vorgaben. In Niedersachsen will man jedoch mehr.
Niedersachsens Legehennenhalter mit Auslaufhaltung haben vor kurzem Post vom LAVES bekommen. Das LAVES, Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, ist in Niedersachsen Kontrollstelle für die Umsetzung der Einhaltung der Marktordnungsregeln, unter anderem für die Eiererzeugung.
EU-Marktordnung fordert vier Unterstände/ha
Die EU-Marktordnung (EU Vermarktungsnormen Eier) sieht bekanntlich vor, dass die Auslauffläche für Legehennen einen Radius von 150 m nicht überschreiten darf. Ein Radius von bis 350 m ist jedoch zulässig, wenn es über die gesamte Auslauffläche verteilt Unterschlupfmöglichkeiten für die Tiere gibt. Die EU-Verordnung besagt, dass es mindestens vier Unterstände je Hektar geben muss. Eine Mindestgröße ist dort nicht vorgesehen. Laut Auslegung des LAVES mussten diese jedoch bislang mindestens 5 qm Grundfläche haben.
Das LAVES hat jetzt neue Berechnungen angestellt. Als Begründung nannte Thomas Mörler vom LAVES, dass sein Haus in der Praxis vielfach Freilandhaltungen vorgefunden habe, bei denen der Auslauf nicht entsprechend genutzt wurde von den Tieren, bzw. die nötige Strukturierung der Fläche nicht gegeben war. Thomas Mörler stellte die neuen Berechnungen seines Hauses beim Fachgespräch Legehenne in Haselünne vor.
LAVES schreibt 78 qm Unterstand/ha vor
Man geht dabei davon aus, dass es für mindestens 50 Prozent des Legehennenbestandes Unterschlupfmöglichkeiten in der Auslauffläche geben soll. Bei einem Platzbedarf von 624 qcm je Henne ergibt sich hieraus bei einem Besatz von 2.500 Tieren je Hektar ein rechnerischer Wert von 78 qm Unterstand-Fläche je Hektar.
Dieser rechnerische Wert von knapp 80 qm Unterstand je Hektar lässt sich, so Mörler, ggf. mit vier Unterständen in der Größe von 19,5 qm erreichen oder aber mit 16 Unterständen mit je 5 qm. Damit der Auslauf möglichst gut genutzt wird, sollen die Unterstände gleichmäßig über die Fläche verteilt werden, im stallnahen Bereich sollte es ggf. mehr Unterstände geben.
Berechnung von Gehölzstreifen individuell
Laut des LAVES-Mitarbeiters werden natürlicher Bewuchs oder Anpflanzungen im Auslauf wie etwa Pappelreihen miteinbezogen in die Flächenberechnungen. Dadurch kann der Bedarf an künstlichen Unterständen reduziert werden, bzw. es kann auf solche verzichtet werden. Nach Aussage von Thomas Mörler sind natürliche Schutzmöglichkeiten wie Pappelreihen den künstlichen sogar vorzuziehen, weil sie mehr dem natürlichen Habitat von Hühnern entsprechen. Auf Nachfrage aus dem Publikum sagte der LAVES-Mitarbeiter, dass hierbei jedoch im Einzelfall entschieden werden müsse. Generelle Vorgaben etwa zur Menge der zu pflanzenden Gehölze gebe es nicht.
Friedrich-Otto Ripke, der Vorsitzende des Niedersächsischen Landesverbandes der Geflügelwirtschaft, NGW, sieht bezüglich dieser neuen Berechnungen noch Gesprächsbedarf. Er sagte in Haselünne, dass sich die neuen Vorgaben des LAVES nach Auffassung des NGW nicht aus den EU-Vermarktungsnormen ableiten ließen: „78 qm pro Hektar sind sehr sehr viel“, urteilte er.
Nur Niedersachsen hat Extra-Regelung
NGW-Geschäftsführer Dieter Oltmann wies ebenfalls darauf hin, dass die EU-Vermarktungsordnung lediglich von mindestens vier Unterständen je Hektar spreche. Laut seiner Information gibt es Vorgaben wie die aktuellen in Niedersachsen in anderen Bundesländern nicht. Nur Niedersachsen fordere die große Anzahl an Unterständen. Er bezweifelte zudem, dass die Hühner durch zusätzliche Unterstände deutlich weiter in die Fläche gehen. Die Auslaufnutzung der Legehennen hänge vielmehr von anderen Faktoren ab, wie etwa dem Wetter, dem Stallmanagement oder den jeweiligen Herden.
Viele positive Erfahrungen gebe es jedoch mit Gehölzstreifen-Anpflanzungen im Auslauf. Durch die heute erlaubte Doppelnutzung wird diese Lösung zusätzlich interessant. In Niedersachsen gibt es außerdem seit kurzem eine Investitionsförderung für solche Bepflanzungen im Legehennen-Auslauf.
Thomas Mörler sagte abschließend zu den neuen Anforderungen des LAVES: „Ob es mit dieser Anzahl dann ausreicht und erkennbar eine Verbesserung der Auslaufnutzung einhergeht, bleibt tatsächlich abzuwarten. Ich verspreche mir etwas davon.“







































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