Neue Regeln für Putenhalter: Ministerium prüft Alternative zur Verordnung

06 November 2026
Pute
Dr. Eberhard Haunhorst

Dr. Eberhard Haunhorst, BMLEH


Wie geht es mit der Putenhaltung in Deutschland weiter? Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind neue bundesweite Vorgaben weiterhin offen. Das Landwirtschaftsministerium prüft verschiedene Lösungen. Während Tierschutzorganisationen eine verbindliche Verordnung fordern, will die Geflügelwirtschaft vor allem die bisherigen Besatzdichten erhalten.

Die deutschen Putenhalter müssen weiter auf Klarheit über künftige Haltungsanforderungen warten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) hat noch nicht entschieden, wie es auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April reagieren will. Offen ist insbesondere, ob die Bundesregierung eine eigene Verordnung für die Putenhaltung auf den Weg bringt.

„Die politische Entscheidung ist noch nicht getroffen worden“, erklärte Prof. Eberhard Haunhorst, zuständiger Abteilungsleiter im BMLEH, am 4. November bei einem Runden Tisch der Albert Schweitzer Stiftung in Berlin.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im April entschieden, dass die seit 2013 geltenden freiwilligen Eckwerte der Putenbranche den tierschutzrechtlichen Anforderungen nicht ausreichend gerecht werden.

Sowohl die Geflügelwirtschaft als auch Tierschutzorganisationen sprechen sich deshalb für bundesweit einheitliche Vorgaben aus. Sie wollen verhindern, dass die Bundesländer unterschiedliche Anforderungen an die Putenhaltung festlegen.

Putenhaltung: Kommt eine neue Verordnung oder eine technische Norm?

Bislang wurde vor allem darüber diskutiert, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um ein eigenes Kapitel zur Putenhaltung zu ergänzen. Doch das Ministerium zieht offenbar auch andere Lösungen in Betracht.

Haunhorst brachte bei der Veranstaltung eine Norm als mögliche Alternative ins Gespräch. Eine Rechtsverordnung biete zwar ein hohes Maß an Rechtssicherheit, lasse sich aber nur schwer an technische Neuerungen anpassen.

Bei einer Norm könnten sich die Beteiligten dagegen auf gemeinsame Kriterien verständigen. Nach Einschätzung des Abteilungsleiters ließe sich auch auf diesem Weg Rechtssicherheit schaffen. Welche Lösung das Ministerium bevorzugt, ist bislang nicht entschieden.

ZDG will bisherige Besatzdichten in der Putenmast erhalten

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) setzt sich ebenfalls für bundesweit einheitliche und rechtssichere Vorgaben ein. Für Geschäftsführer Wolfgang Schleicher steht dabei nicht die rechtliche Form im Vordergrund.

Ob die Anforderungen künftig in einer Verordnung, einer Leitlinie, einer Branchenvereinbarung oder einer Norm festgelegt werden, sei aus Sicht des Verbandes zweitrangig.

Wolfgang Schleicher, Geschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG)

Schleicher bewertet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zudem als Einzelfallentscheidung. Seiner Auffassung nach stellt es die bisherigen Eckwerte der Branche fachlich nicht grundsätzlich infrage. Das Gericht habe vor allem deren wissenschaftliche Begründung beanstandet.

Der ZDG-Geschäftsführer verweist außerdem auf Dänemark. Dort entsprächen die gesetzlichen Anforderungen an die Putenhaltung in etwa den deutschen Eckwerten.

Bei den Besatzdichten sieht Schleicher keinen Verhandlungsspielraum. Die bisherigen Vorgaben seien „nicht verhandelbar“. Sie seien notwendig, damit die deutschen Putenhalter wettbewerbsfähig bleiben und die heimische Produktion erhalten können.

Albert Schweitzer Stiftung fordert geringere Besatzdichten

Die Albert Schweitzer Stiftung widerspricht dieser Einschätzung. Christian Rehmer hält das Urteil keineswegs für eine Entscheidung, die nur einen einzelnen Betrieb betrifft. Der betroffene Putenmäster stehe vielmehr beispielhaft für die Haltungsbedingungen in deutschen Putenställen. Deshalb habe das Urteil aus Sicht der Stiftung bundesweite Bedeutung.

Nach Auffassung Rehmers reichen die freiwilligen Eckwerte nicht aus, um das Ruhe- und Sozialverhalten der Puten ausreichend zu gewährleisten. Die Stiftung fordert deshalb unter anderem geringere Besatzdichten und verbindliche gesetzliche Anforderungen.

Den Vergleich mit Dänemark lässt Rehmer nicht gelten. Ähnliche Haltungsstandards in anderen EU-Staaten seien aus seiner Sicht erst dann relevant, wenn es eine europaweit einheitliche Regelung gebe. Diese sei jedoch noch nicht absehbar.

Christian Rehmer, Albert Schweitzer Stiftung

Stiftung drängt auf bundesweite Putenhaltungsverordnung

Anders als der ZDG spricht sich die Albert Schweitzer Stiftung ausdrücklich für eine bundesweite Rechtsverordnung aus. Sie hält diese für besser geeignet als eine Norm, um verbindliche Anforderungen an die Putenhaltung festzulegen.

Das Tierschutzgesetz ermächtige das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits dazu, konkrete Haltungsanforderungen durch eine Rechtsverordnung zu regeln, argumentiert Rehmer.

Zugleich kritisiert er, dass das Ministerium seit dem Urteil im April noch keine Entscheidung getroffen hat. Zwar sei eine sorgfältige rechtliche Prüfung sinnvoll. Allerdings hätten Tierschutzorganisationen, Wirtschaft und Bundesländer inzwischen deutlich gemacht, dass Handlungsbedarf bestehe.

Was bedeutet die offene Entscheidung für Putenhalter?

Für die deutschen Putenhalter bleibt damit vorerst unklar, welche Anforderungen künftig gelten werden. Noch steht weder fest, ob eine neue Bundesverordnung kommt, noch welche konkreten Vorgaben sie enthalten könnte.

Besonders umstritten bleiben die Besatzdichten. Während die Albert Schweitzer Stiftung niedrigere Werte fordert, lehnt der ZDG Änderungen an den bisherigen Vorgaben ab.

Einigkeit besteht zumindest darin, dass die Branche bundesweit einheitliche Regeln braucht. Wann das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Entscheidung trifft, ist weiterhin offen.

Geflügelnews
Bild: CC-BY Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Christina Czybik
Quelle: AgE

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