Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fehlen weiter klare Vorgaben für die Putenhaltung. Die Länder drängen, die Geflügelbranche warnt vor Rechtsunsicherheit.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Putenhaltung bleibt für deutsche Putenhalter vieles offen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) prüft weiterhin, welche Folgen die Entscheidung vom 23. April 2026 für die Betriebe hat. Während die Agrarminister der Länder auf schnelle und einheitliche Regeln drängen, fordert die Geflügelwirtschaft einen abgestimmten Prozess. Sie warnt vor unterschiedlichen Anforderungen in den Bundesländern.
Bundeslandwirtschaftsministerium prüft Folgen für Putenhalter
Ob und in welcher Form das Urteil bundesweit Auswirkungen auf die Putenhaltung hat, ist weiterhin unklar. Wie ein Sprecher des BMLEH am 15. Oktober gegenüber AGRA Europe erklärte, prüft das Ministerium die rechtlichen Konsequenzen noch.
Dabei müsse berücksichtigt werden, dass das Bundesverwaltungsgericht über einen konkreten Betrieb entschieden und dessen Haltungsbedingungen beurteilt habe.
Grundsätzlich wolle das Ministerium die Rahmenbedingungen für landwirtschaftliche Betriebe verbessern. Dabei spiele auch der Tierschutz eine wichtige Rolle, erklärte der Sprecher.
Agrarminister fordern einheitliche Regeln für die Putenhaltung
Die Agrarminister der Bundesländer wollen dagegen schneller Klarheit schaffen. Auf ihrer Herbstkonferenz Ende September in Würzburg betonten sie, dass die Haltungsanforderungen für Puten dringend tierschutzgerecht und praxistauglich geregelt werden müssten.
Dabei sprechen sich die Länder für möglichst einheitliche Vorgaben innerhalb der Europäischen Union aus. So wollen sie verhindern, dass deutsche Putenhalter gegenüber ihren europäischen Wettbewerbern benachteiligt werden.
Geflügelwirtschaft warnt vor unterschiedlichen Vorgaben
Auch der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) fordert klare und rechtssichere Regeln. ZDG-Geschäftsführer Wolfgang Schleicher betont, dass sich Wirtschaftlichkeit und Tierschutz nicht ausschließen.
Vielmehr müssten landwirtschaftliche Betriebe wirtschaftlich arbeiten können, um in moderne Haltungssysteme, qualifizierte Mitarbeiter und Tiergesundheitsprogramme zu investieren.
Neue Tierschutzmaßnahmen müssten deshalb fachlich wirksam, im Stall umsetzbar und langfristig finanzierbar sein.
Schleicher verweist darauf, dass auch das Bundesverwaltungsgericht einen Ausgleich zwischen den Anforderungen des Tierschutzes und dem Nutzungszweck der Tierhaltung verlange.
Neue Haltungsvorgaben müssen wissenschaftlich geprüft werden
Aus Sicht des ZDG müssen Politik und Geflügelwirtschaft gemeinsam klären, wie sich das Urteil in einheitliche und praktikable Haltungsvorgaben übertragen lässt.
Bevor neue Anforderungen gelten, müssten ihre Auswirkungen auf Tierwohl, Betriebsabläufe und Wirtschaftlichkeit wissenschaftlich und wirtschaftlich bewertet werden.
Besonders wichtig sei es, unterschiedliche Vorgaben einzelner Bundesländer oder Veterinärbehörden zu verhindern. Ein solcher Flickenteppich würde nach Einschätzung Schleichers weder den Betrieben noch dem Tierschutz helfen.
Der Verband fordert deshalb einen geordneten und abgestimmten Prozess. Die Geflügelwirtschaft sei bereit, sich weiterhin konstruktiv daran zu beteiligen. Einen konkreten Vorschlag zur Weiterentwicklung der Haltungsanforderungen für Mastputen habe die Branche bereits vorgelegt.
Gericht hält freiwillige Regeln für die Putenhaltung für unzureichend
Hintergrund ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 2026. Die Richter entschieden, dass die freiwilligen Eckwerte der Putenbranche aus dem Jahr 2013 nicht ausreichen, um die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Tierhaltung sicherzustellen.
Das Tierschutzgesetz verpflichtet Tierhalter, ihre Tiere entsprechend ihrer Art und ihren Bedürfnissen angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen.
Eine freiwillige Branchenvereinbarung kann die Einhaltung dieser gesetzlichen Anforderungen nach Auffassung des Gerichts nicht gewährleisten.
Der Göttinger Agrarrechtler Prof. José Martínez hatte nach dem Urteil vor erheblicher Rechtsunsicherheit gewarnt. Ohne bundesweit verbindliche Haltungsanforderungen könnten Veterinärbehörden die gesetzlichen Vorgaben unterschiedlich auslegen und durchsetzen.
Für die Putenhalter bleibt damit eine entscheidende Frage offen: Welche konkreten Anforderungen müssen ihre Ställe künftig erfüllen? Solange das Bundeslandwirtschaftsministerium keine weiteren Schritte festlegt, fehlt den Betrieben die erhoffte Klarheit.









































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