Der Bundestag hat eine verpflichtende Videoüberwachung für große Schlachthöfe beschlossen. Auch Geflügelschlachtereien, die mindestens 150.000 Tiere im Jahr schlachten, fallen unter die neuen Vorgaben. Insgesamt betrifft die Regelung nur 232 Betriebe. Dort werden allerdings rund 90 Prozent aller Tiere in Deutschland geschlachtet.
Große Schlachtbetriebe in Deutschland müssen künftig ihre Schlachtvorgänge mit Videokameras überwachen. Der Bundestag hat am 5. November mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD eine entsprechende Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Ziel ist es, Tierschutzverstöße bei der Schlachtung besser erkennen und verfolgen zu können.
Die Koalition sieht darin einen wichtigen Schritt für mehr Tierschutz. Die Opposition ist dagegen uneinig: Während Grüne und Linke eine Videoüberwachung in allen Schlachtbetrieben fordern, lehnt die AfD die neue Pflicht grundsätzlich ab.
Videoüberwachung: Diese Schlachtbetriebe müssen Kameras installieren
Die neue Regelung betrifft Schlachtbetriebe, die bestimmte Mengengrenzen erreichen. Künftig müssen Betriebe ihre Schlachtvorgänge per Video überwachen, wenn sie jährlich mindestens 1.000 Großvieheinheiten (GVE) schlachten.
Für Geflügel- und Kaninchenschlachtereien gilt eine eigene Grenze: Ab 150.000 geschlachteten Tieren pro Jahr greift die Überwachungspflicht.
Nach Angaben der Bundesregierung sind bundesweit 232 von rund 4.000 Schlachtbetrieben betroffen. Das entspricht knapp sechs Prozent aller Betriebe. Allerdings werden in diesen großen Schlachthöfen rund 90 Prozent der Tiere geschlachtet. Kleinere Schlachtbetriebe bleiben damit von der neuen Pflicht ausgenommen.
Veterinärbehörden dürfen Videoaufnahmen mit KI auswerten
Die Videoaufzeichnungen sollen den zuständigen Veterinärbehörden helfen, Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu erkennen.
Nach der beschlossenen Regelung haben die Behörden 30 Schlachttage Zeit, um die Aufnahmen abzurufen. Bei der Auswertung dürfen sie auch künstliche Intelligenz (KI) einsetzen.
Damit sollen die Behörden die Abläufe in den Schlachtbetrieben besser kontrollieren können.
Tierschutzverstöße bei Tönnies befeuern die Debatte
In der Bundestagsdebatte verwies der SPD-Abgeordnete Jens Behrens auf die jüngst bekannt gewordenen Vorwürfe wegen Misshandlungen von Schweinen in einem großen Schlachtbetrieb von Tönnies in Kellinghusen.
Der Fall zeige, wie wichtig eine umfassende Überwachung der Schlachtvorgänge und eine systematische Auswertung der Aufzeichnungen seien, erklärte Behrens. Zugleich kritisierte er die CO₂-Betäubung von Schweinen als tierschutzwidrig. Geeignete Alternativen müssten möglichst schnell in der Praxis eingesetzt werden.
Anna Aeikens von der CDU/CSU bezeichnete die Videoüberwachung als einen ersten Schritt zu mehr Tierschutz in der Landwirtschaft. Weitere Maßnahmen sollen nach ihren Angaben folgen.
Grüne und Linke fordern Kameras in allen Schlachthöfen
Grünen-Abgeordnete Dr. Zoe Mayer kritisierte, dass die neue Pflicht nur für große Schlachtbetriebe gilt. Sie bezweifelte, dass öffentlich bekannt gewordene Tierschutzverstöße lediglich Einzelfälle seien. Mayer verwies auf Fälle, in denen Tiere geschlagen oder vor ihrer Tötung verstümmelt worden seien. Ihrer Ansicht nach zeigen solche Vorfälle grundlegende Probleme im Umgang mit Schlachttieren. Sie forderte deshalb, die Videoüberwachung auf sämtliche Schlachteinrichtungen auszuweiten.
CSU-Agrarpolitiker Alexander Engelhard verteidigte dagegen die Ausnahmen für kleinere Schlachtbetriebe. Eine umfassende Überwachung würde diese Betriebe mit unverhältnismäßig viel Bürokratie belasten.
Die Anträge von Grünen und Linken, die unter anderem eine Videoüberwachung aller Schlachtbetriebe vorsahen, fanden im Bundestag keine Mehrheit.
AfD lehnt verpflichtende Videoüberwachung ab
Die AfD sprach sich grundsätzlich gegen die neue Überwachungspflicht aus. Ihr Abgeordneter Bernd Schattner kritisierte, dass Schlachtunternehmen dadurch unter Generalverdacht gestellt würden.
Zudem stellte er infrage, ob die zuständigen Behörden genügend Personal haben, um die Videoaufnahmen tatsächlich auszuwerten.
Statt zusätzliche Überwachungspflichten einzuführen, sollten bestehende Tierschutzverstöße konsequenter geahndet werden, forderte Schattner.
Ein entsprechender Antrag der AfD, auf die verpflichtende Videoüberwachung zu verzichten, scheiterte ebenfalls im Bundestag.










































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