Die verpflichtende Videoüberwachung in großen Schlachthöfen rückt näher. Im Bundestag hat die Koalition die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes verteidigt und zugleich weitere Reformen angekündigt. Ziel ist mehr Transparenz bei der Schlachtung und ein konsequenteres Vorgehen gegen Verstöße gegen den Tierschutz.
Videoüberwachung soll Transparenz schaffen
Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes will die Bundesregierung in großen Schlachtbetrieben eine verpflichtende Videoüberwachung einführen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer bezeichnete die Maßnahme im Bundestag als wichtigen Beitrag zum Tierwohl.
Künftig sollen Kameras alle sensiblen Bereiche erfassen – vom Entladen der Tiere über die Warteställe bis zur eigentlichen Schlachtung. Nach Ansicht des Ministers stärkt die Überwachung zugleich das Vertrauen in die große Mehrheit der Betriebe, die bereits heute tierschutzgerecht arbeiten.
Pflicht gilt nur für große Schlachtbetriebe
Nach dem Gesetzentwurf müssen Schlachtbetriebe die Videoüberwachung einführen, wenn sie jährlich mindestens 1.000 Großvieheinheiten (GVE) oder 150.000 Stück Geflügel beziehungsweise Kaninchen schlachten.
Von den rund 4.000 Schlachtbetrieben in Deutschland wären nach Angaben der Bundesregierung lediglich 232 Betriebe betroffen. In diesen Unternehmen werden jedoch rund 90 Prozent aller Schlachttiere verarbeitet.
Kleinere Betriebe sollen von der Regelung ausgenommen bleiben. Minister Rainer betonte, die Bundesregierung wolle die Anforderungen angemessen und verhältnismäßig ausgestalten. Unabhängig davon gelte weiterhin: Besteht ein Verdacht auf Verstöße gegen den Tierschutz, müssen die Behörden einschreiten.
Koalition kündigt weitere Reformen an
Für Union und SPD ist die Videoüberwachung lediglich der Auftakt weiterer Änderungen im Tierschutzrecht.
Die Berichterstatter Anna Aeikens (CDU) und Jens Behrens (SPD) kündigten an, dass bereits an einer weiteren Novelle gearbeitet werde. Nach ihren Angaben sollen dabei mehrere bislang offene Tierschutzthemen aufgegriffen werden.
Dazu gehören unter anderem:
- ein zentrales Register für Tierhaltungsverbote,
- eine bessere Kontrolle und Kennzeichnung verendeter Tiere in Verarbeitungsbetrieben,
- eine präzisere Ausgestaltung des bestehenden Qualzuchtverbots.
- Einheitliche Regeln für alle Bundesländer
Nach Angaben von Anna Aeikens setzen bereits viele Schlachtbetriebe freiwillig auf Videoüberwachung. Die Fleischwirtschaft unterstütze eine gesetzliche Regelung, weil sie bundesweit einheitliche Vorgaben und mehr Rechtssicherheit schaffe.
Die CDU-Politikerin verwies zugleich auf dokumentierte Verstöße gegen den Tierschutz. Dazu zählen fehlerhafte oder unzureichende Betäubungen, Schläge oder Tritte gegen Tiere, der übermäßige Einsatz von Elektrotreibern sowie das Weiterverarbeiten von Tieren trotz erkennbarer Bewusstseinszeichen.
Diese Fälle seien zwar Ausnahmen. Dennoch müsse die Politik alles daransetzen, solche Verstöße künftig wirksam zu verhindern.
KI könnte Veterinärbehörden entlasten
SPD-Abgeordneter Jens Behrens erwartet, dass bereits die Anwesenheit von Kameras den Umgang mit den Tieren verbessern wird. Gleichzeitig sieht er Chancen, die Veterinärbehörden durch den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Auswertung der Aufnahmen zu entlasten.
Nach seiner Einschätzung besteht allerdings noch Klärungsbedarf. Das betrifft insbesondere Datenschutz, arbeitsrechtliche Fragen, die Ausnahmen für kleinere Betriebe sowie die zulässigen Speicherfristen für Videoaufzeichnungen.

































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