Landwirte sollen von neuer Kassenpflicht verschont bleiben

24 September 2026
Absatz
Hofladen Kasse Verkauf

Das Bundeskabinett hat eine neue Kassenpflicht auf den Weg gebracht. Ab 1. Januar 2028 sollen Betriebe mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro grundsätzlich elektronische Kassensysteme einsetzen. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Direktvermarktung plant die Bundesregierung jedoch Ausnahmen.

Damit könnten viele Hofläden, Marktstände und andere Formen der landwirtschaftlichen Direktvermarktung von der neuen Vorgabe verschont bleiben. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hatte sich nach Angaben seines Ministeriums dafür eingesetzt, die Besonderheiten der Branche zu berücksichtigen.

Hofläden sollen keine elektronische Kasse brauchen

Die geplante Ausnahme soll vor allem für Umsätze aus der land- und forstwirtschaftlichen Direktvermarktung gelten. Dazu zählen beispielsweise Verkäufe über Hofläden. Auch Vertrauenskassen, wie sie etwa auf Selbsterntefeldern eingesetzt werden, kommen für eine Ausnahme infrage.

Die Bundesregierung bestätigt, dass neben der Landwirtschaft auch in weiteren Bereichen Ausnahmen vorgesehen sind. Bereits im Gesetzentwurf ausgenommen sind Steuerpflichtige, deren Barumsätze unter 12.000 Euro im Jahr liegen.

Ausnahme für Landwirte muss noch per Verordnung kommen

Ganz abgeschlossen ist das Verfahren allerdings noch nicht. Das Bundeskabinett hat am 23. September den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums beschlossen. Dieser schafft auch die Grundlage für weitere Ausnahmen.

Die konkreten Sonderregeln für die Land- und Forstwirtschaft sollen anschließend in einer eigenen Verordnung festgelegt werden. Sie soll nach der Verkündung des Gesetzes beschlossen werden und ebenfalls am 1. Januar 2028 in Kraft treten.

Damit steht zwar die politische Absicht fest, landwirtschaftliche Direktvermarkter zu entlasten. Die konkreten Ausnahmen müssen jedoch noch verbindlich geregelt werden.

Kassenpflicht greift ab 100.000 Euro Gesamtumsatz

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Steuerhinterziehung erschweren. Nach ihren Angaben gibt es in Deutschland noch rund 115.000 offene Ladenkassen. Bei diesen werden Umsätze teilweise handschriftlich erfasst. Elektronische Kassensysteme sollen Manipulationsmöglichkeiten verringern.

Deshalb soll ab 2028 grundsätzlich eine Kassenpflicht für Geschäfte gelten, die jährlich mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz erzielen. Für Betriebe unterhalb dieser Grenze ändert sich durch diese Regelung nichts.

Zusätzlich will die Bundesregierung die bisherige Pflicht zur Ausgabe von Papierbons abschaffen. Kassenbelege sollen künftig vorrangig digital bereitgestellt werden, etwa per QR-Code oder Download-Link. Wer weiterhin einen Papierbeleg verlangt, soll diesen aber erhalten können.

Rainer will Direktvermarkter vor zusätzlicher Bürokratie schützen

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer sieht die geplante Ausnahme als Entlastung für die Höfe. Gerade Hofläden, Marktstände und Vertrauenskassen seien wichtige Vertriebswege für landwirtschaftliche Betriebe.

Aus seiner Sicht sollen Landwirte ihre Erzeugnisse weiterhin möglichst unkompliziert direkt an Verbraucher verkaufen können. Die geplante Ausnahme soll verhindern, dass die neue Kassenpflicht gerade kleineren und direktvermarktenden Betrieben zusätzliche Technik und Bürokratie aufbürdet.

Für Direktvermarkter bleibt damit vor allem entscheidend, wie die angekündigte Ausnahmeverordnung im Detail ausgestaltet wird.

Geflügelnews / Cordula Möbius
Bild: Susan Rexwinkel
Quelle: AgE, BMLEH

Reagieren

Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.