Die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung lässt weiter auf sich warten. Der Bundestag hat den Start zum dritten Mal verschoben – diesmal auf den 1. Oktober 2027. Union und SPD wollen das Gesetz grundlegend überarbeiten. Künftig sollen auch Fleisch aus dem Ausland und die Außer-Haus-Verpflegung einbezogen werden.
Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung kommt später als geplant. Der Bundestag hat am 5. November mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen, den Start des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) erneut zu verschieben. Statt am 1. Januar 2027 soll die Kennzeichnungspflicht nun erst am 1. Oktober 2027 beginnen. Es ist bereits die dritte Verschiebung.
Die Regierungskoalition will die zusätzlichen neun Monate nutzen, um das Gesetz zu überarbeiten. Im Mittelpunkt stehen die Einbeziehung von Fleisch aus dem Ausland, die Kennzeichnung in der Gastronomie und neue Regeln für die Vermarktung von Fleisch aus unterschiedlichen Haltungsformen.
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz erfasst bislang nicht die Geflügelhaltung. Die verpflichtende Kennzeichnung betrifft zunächst frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus Deutschland. Eine spätere Ausweitung auf weitere Tierarten ist möglich, aber mit dem aktuellen Beschluss noch nicht verbunden.
Tierhaltungskennzeichnung: Diese Änderungen plant die Bundesregierung
Die agrarpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christina Stumpp, hält eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes für notwendig. Nur so könne die staatliche Tierhaltungskennzeichnung ihre Wirkung entfalten, ohne deutsche Erzeuger gegenüber ausländischen Wettbewerbern zu benachteiligen.
Die Koalition verfolgt dabei drei wesentliche Ziele:
- Auslandsware einbeziehen: Auch Fleisch aus anderen EU-Mitgliedstaaten soll unter die Kennzeichnung fallen.
- Gastronomie berücksichtigen: Die Kennzeichnung soll künftig auch für die Außer-Haus-Verpflegung gelten, etwa in Restaurants und Kantinen.
- Downgrading ermöglichen: Fleisch aus einer höheren Haltungsform soll vollständig auch in einer niedrigeren Haltungsform vermarktet werden dürfen.
Vor allem die Einbeziehung ausländischer Ware gilt aus Sicht der Union als entscheidend für faire Wettbewerbsbedingungen.
Albert Stegemann, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hatte bereits vor der Abstimmung darauf hingewiesen, dass eine entsprechend ausgestaltete Kennzeichnung auch die Erlöse deutscher Schweinehalter verbessern könnte.
Kennzeichnung von Fleisch aus dem Ausland bereitet Probleme
Die geplanten Änderungen sind rechtlich anspruchsvoll. Besonders schwierig ist es, Fleisch aus anderen EU-Staaten in die deutsche Kennzeichnungspflicht einzubeziehen.
Darauf verwies der zuständige SPD-Berichterstatter Jens Behrens. Ein früherer Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH) war unter anderem wegen europarechtlicher Probleme im Notifizierungsverfahren in Brüssel gescheitert.
Die Koalition will deshalb sicherstellen, dass die überarbeiteten Vorschriften mit dem europäischen Recht vereinbar sind. Behrens zeigte sich zuversichtlich, dass dies mit Unterstützung externer Fachleute gelingen könne.
Wissenschaftler sollen Tierhaltungskennzeichnung überarbeiten helfen
Union und SPD haben vereinbart, externe Wissenschaftler in die Reform einzubeziehen. Sie sollen das Ministerium dabei unterstützen, eine rechtssichere und praktikable Lösung zu entwickeln.
An dem Prozess sollen vier Fachleute mitwirken: Prof. Harald Grethe und Jasmin Zöllmer von der Humboldt-Universität zu Berlin sowie Prof. José Martínez und Prof. Achim Spiller von der Universität Göttingen.
Ihre Expertise soll insbesondere helfen, die geplanten Änderungen europarechtskonform auszugestalten.
Ministerium weist Vorwürfe einer bewussten Verzögerung zurück
Die erneute Verschiebung und die Einbindung externer Wissenschaftler haben auch Kritik ausgelöst. Beobachter fragen, weshalb die Reform noch nicht weiter vorangekommen ist, obwohl Vorschläge für eine europarechtskonforme Kennzeichnung bereits seit Längerem vorliegen.
Hinzu kommt, dass Teile der Union das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz grundsätzlich ablehnen. In der Branche kamen deshalb Vermutungen auf, das CSU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium könnte die Überarbeitung bewusst hinauszögern.
Diesen Vorwürfen widersprach Prof. Eberhard Haunhorst, Abteilungsleiter im BMLEH. Bei einer Veranstaltung der Albert Schweitzer Stiftung am 4. November in Berlin bekräftigte er den Reformwillen des Ministeriums. „Wir wollen das“, erklärte Haunhorst mit Blick auf die geplante Überarbeitung des Gesetzes.










































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