Fides Lenz, Referentin für kleine Wiederkäuer und Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer NRW, verschaffte dem Publikum des Online-Seminars aus dem Netzwerk Fokus Tierwohl mit dem Titel „Tiergerechte Haltung von Herdenschutztieren im Legehennenauslauf - das bewirkt meckern und bellen” Einblicke, welche Schutzmaßnahmen für Herdenschutztiere sinnvoll sind (Herdenschutz-Serie, Teil 7).
Beutegreifer wie Habicht, Fuchs oder Marder sorgen Jahr für Jahr für teils erhebliche Verluste in der Freilandhaltung von Legehennen. Allein durch Greifvögel gehen laut Schätzungen bundesweit bis zu zehn Prozent der Bestände verloren – mit drastischen Auswirkungen auf Tierwohl, Wirtschaftlichkeit und Arbeitszufriedenheit. Klassische Schutzmaßnahmen wie Netze oder Zäune stoßen in der Praxis oft an technische oder finanzielle Grenzen.
Doch immer mehr Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter setzen auf tierische Helfer: Ziegen, Alpakas oder speziell ausgebildete Herdenschutzhunde übernehmen eine neue Rolle im Hühnerauslauf. Ihre Präsenz stört Jagdmuster von Greifvögeln und schützt Hennen vor Angriffen. In dieser Serie zeigen wir, wie verschiedene Betriebe den Einsatz von Herdenschutztieren erfolgreich umsetzen, worauf bei Haltung, Pflege und Integration zu achten ist – und welche Herausforderungen bestehen.
Mit Erfahrungsberichten, praktischen Tipps und rechtlichen Hinweisen bieten wir Orientierung für alle, die ihren Betrieb nachhaltig schützen und gleichzeitig das Tierwohl verbessern wollen.
Inhalte der Serie auf einen Blick
- Meckern gegen den Habicht – Ziegen als Schutz im Legehennenauslauf
- Der Hund, treuster Begleiter des Menschen – auch fürs Huhn?
- Alpakas als natürliche Greifvogelabwehr im Hühnerauslauf
- Mit dem Schutz kommt das Risiko – Eingeschleppte Erreger
- Schutz mit Risiko: Wenn Herdenschutztiere zur Gefahr für Legehennen werden
- Gänse und Schweine als Herdenschutztiere? Lieber nicht!
- Herdenschutz für Herdenschutztiere – Wer schützt die Beschützer?
Herdenschutzmaßnahmen sollen Weidetiere wie Schafe, Ziegen oder Gehegewild vor dem Wolf schützen. Doch wenn diese Tiere selbst als Herdenschützer für andere – etwa für Geflügel – eingesetzt werden, stellen sich neue Fragen: Wer schützt die Beschützer? Denn kleine Wiederkäuer sind potenzielle Beutetiere. Besonders in Regionen mit nachgewiesenem Wolfsaufkommen ist ihr Schutz unerlässlich. Die „Förderrichtlinie Wolf“ des Landes Nordrhein-Westfalen bietet Tierhaltern hier einen finanziellen Rahmen. Seit dem 25. Juli 2024 sind 52 Prozent der Landesfläche – insgesamt 17.485 Quadratkilometer – als förderfähiges Gebiet ausgewiesen.
Förderung: Ja für Schaf und Ziege – aber nicht fürs Geflügel
Grundsätzlich sind Schaf-, Ziegen- und Gehegewildhaltungen in diesen Regionen förderfähig. Für Geflügelhaltungen gilt das allerdings nicht. Damit wird auch die Förderung von Herdenschutztieren in Geflügelbetrieben problematisch – obwohl gerade dort ein Schutzbedarf besteht. Denn kleine Wiederkäuer, die Geflügelherden etwa vor Greifvögeln abschirmen sollen, benötigen selbst Schutz vor dem Wolf.
Maßnahmen nach Maß – vom Grundschutz bis zum Festzaun
Die Richtlinie unterscheidet zwischen verschiedenen Schutzstufen. Der Grundschutz startet bei 90 cm, der erweiterte Grundschutz bei 105 cm, beim empfohlenen Herdenschutz liegt die Zaunhöhe bei 120 Zentimetern. Entscheidend ist nicht nur die Höhe, sondern auch die Ausführung der Zäune.
Mobile Zäune für Schafe und Ziegen müssen stets elektrifiziert sein. Empfohlen sind Elektronetze mit mindestens 1,05 Meter Höhe – besser sind 1,20 Meter – sowie eine Entladeenergie von mindestens 2 Joule und 2.500 Volt Spannung. Für Schafe und Ziegen sind außerdem mobile Litzenzaunsysteme möglich.
Stationäre Zäune, etwa Litzen- oder Knotengeflechtzäune, benötigen ebenfalls spezifische Ausführungen: Bei Litzenzäunen, die mindesten 1,20 Meter hoch sein müssen, sind fünf stromführende Drähte (mindestens 2,5 mm) mit maximal 20 cm Bodenabstand Pflicht – zum Schutz vor dem Untergraben. Knotengeflechte (mindestens 120 cm) müssen entweder 50 cm tief eingegraben, 50 cm vorgelagert und befestigt oder mit einer mit Langstilisolatoren angebrachten, stromführenden Litze mit maximal 20 cm Bodenabstand davor ergänzt werden. Eine zusätzliche Elektrifizierung wird dringend empfohlen.
Feste Zaunanlagen und stationäre Tore unterliegen denselben Anforderungen – Elektrifizierung ist hier zwingend erforderlich.
Ohne Erdung kein Stromschutz
Ein funktionierender Elektrozaun braucht eine fachgerechte Erdung. Mindestens drei Erdungsstäbe, jeweils einen Meter tief und drei Meter voneinander entfernt, sind notwendig. Die Erdung muss auf die Bodenverhältnisse abgestimmt und regelmäßig getestet werden – der Erdungstest wird 100 Meter vom Weidezaungerät durchgeführt. Wenn beim Kurzschließen mehr als 500 Volt am letzten Erdungsstab ankommen, müssen weitere Erdungsstäbe gesetzt werden.
Herdenschutzberatung – kostenlos und individuell
Die Landwirtschaftskammer NRW bietet Tierhaltern eine kostenfreie Beratung – telefonisch oder direkt vor Ort. Neben der Vorstellung verschiedener Zaunsysteme hilft die Fachberatung auch dabei, ein passendes Schutzkonzept für den eigenen Betrieb zu entwickeln. Und: Auch Geflügelhalter können dieses Angebot kostenfrei in Anspruch nehmen – auch wenn die Förderung (noch) ausbleibt.
Weitere Informationen und tagesaktuelle Hinweise zum Wolf in NRW finden sich unter: www.wolf.nrw.de
Dies ist Teil 7 unserer siebenteiligen Herdenschutz-Serie. Hier geht’s zu Teil 1, 2, 3, 4, 5, 6




































Reagieren
Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.