Gänse und Schweine als Herdenschutztiere? Lieber nicht!

13 August 2025
Stallmanagement
Gans Herdenschutz

Dr. Kristian Düngelhoef, Fachtierarzt für Geflügel, erklärte in einem Online-Seminar aus dem Netzwerk Fokus Tierwohl mit dem Titel „Tiergerechte Haltung von Herdenschutztieren im Legehennenauslauf - das bewirkt meckern und bellen” warum Gänse und Schweine als Herdenschutztiere nicht geeignet sind (Herdenschutz-Serie, Teil 6).

Beutegreifer wie Habicht, Fuchs oder Marder sorgen Jahr für Jahr für teils erhebliche Verluste in der Freilandhaltung von Legehennen. Allein durch Greifvögel gehen laut Schätzungen bundesweit bis zu zehn Prozent der Bestände verloren – mit drastischen Auswirkungen auf Tierwohl, Wirtschaftlichkeit und Arbeitszufriedenheit. Klassische Schutzmaßnahmen wie Netze oder Zäune stoßen in der Praxis oft an technische oder finanzielle Grenzen.

Doch immer mehr Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter setzen auf tierische Helfer: Ziegen, Alpakas oder speziell ausgebildete Herdenschutzhunde übernehmen eine neue Rolle im Hühnerauslauf. Ihre Präsenz stört Jagdmuster von Greifvögeln und schützt Hennen vor Angriffen. In dieser Serie zeigen wir, wie verschiedene Betriebe den Einsatz von Herdenschutztieren erfolgreich umsetzen, worauf bei Haltung, Pflege und Integration zu achten ist – und welche Herausforderungen bestehen.

Mit Erfahrungsberichten, praktischen Tipps und rechtlichen Hinweisen bieten wir Orientierung für alle, die ihren Betrieb nachhaltig schützen und gleichzeitig das Tierwohl verbessern wollen.

Inhalte der Serie auf einen Blick

Gänse und Schweine: Träger mit hohem Risiko

Obwohl Gänse und Schweine als sehr aufmerksam gelten – unter der Aufmerksamkeit der Gänse hatte der Legende nach schon der heilige Martin zu leiden – sollten sie keinesfalls als Herdenschutztiere für Hühner eingesetzt werden. 
Gänse sind Düngelhoef zufolge in der Regel Salmonellen-positiv – es können sogar mehrere Serovare gleichzeitig auftreten; trotzdem existiert für sie kein gesetzlich vorgeschriebenes Salmonellen-Bekämpfungsprogramm.

Schweinebestände sind laut Düngelhoef grundsätzlich als Salmonellen-positiv zu betrachten. Sie unterliegen der Schweine-Salmonellen-Verordnung, deren Ziel allerdings nur eine Minimierung und keine vollständige Eliminierung des Erregers ist.

Auch andere Tiere können in seltenen Fällen Salmonellen ausscheiden; dies sollte bei der Auswahl von Schutztieren stets berücksichtigt werden.

Symptomlos, aber gefährlich

Sowohl Legehennen als auch andere Tierarten zeigen bei einer Infektion mit den Serovaren Salmonella Enteritidis (S.E.) und Salmonella Typhimurium (S.T.) meist keine klinischen Symptome. Das macht eine Infektion umso tückischer, denn betroffene Tiere können Salmonellen unbemerkt über den Kot ausscheiden – auch ohne selbst krank zu wirken. Deshalb ist eine Kotprobenuntersuchung vor der Integration von Herdenschutztieren dringend zu empfehlen.

Pflichtuntersuchungen und Meldepflicht

Für Legehennen gelten strenge Vorgaben zur Überwachung auf Salmonellenbefall. Bereits 14 Tage vor dem Umstallen müssen Junghennen untersucht werden, um eine mögliche Einschleppung in den Legebetrieb frühzeitig zu erkennen. Bei Legehennenbeständen ab 350 Tieren (Ausnahmen zwischen 350 bis 999 Tieren möglich) sind darüber hinaus regelmäßige Sockenproben alle 15 Wochen verpflichtend. Seit dem 1. Januar 2022 genügt in Volierensystemen ein Sockenprobenpaar in Kombination mit zwei befeuchteten Stofftupfern. Zusätzlich ist ab einer Bestandsgröße von 1.000 Legehennen eine jährliche amtliche Beprobung vorgeschrieben. Wird ein Export der Tiere ins Ausland geplant, muss die letzte Probenahme spätestens drei Wochen vor der Schlachtung erfolgt sein.

Übrigens: Nicht die Tiere selbst, sondern ausschließlich deren Umwelt – beispielsweise Einstreu und Kot – wird beprobt.

Bei positivem Befund, auch wenn dieser durch Herdenschutztiere verursacht wurde, ist eine unverzügliche Mitteilung an das zuständige Veterinäramt gesetzlich vorgeschrieben.

Ein Nachweis der besonders relevanten Serovare Salmonella Enteritidis (S.E.) oder Salmonella Typhimurium (S.T.) kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. So dürfen Eier nur noch als B-Ware vermarktet werden, das heißt: Sie sind nur nach vorheriger Erhitzung zum Verzehr geeignet. Auch Fleisch verliert den A-Waren-Status. Hinzu kommen oft umfangreiche behördliche Auflagen zur Reinigung und Desinfektion der Stallanlagen – gegebenfalls wird auch eine Impfung der Junghennen gegen S.T. angeordnet.

Fazit

Ein positiver Salmonellenbefund bedeutet im schlimmsten Fall einen wirtschaftlichen Totalschaden. Deshalb ist eine sorgfältige Risikobewertung und gezielte Untersuchung von Herdenschutztieren vor deren Einsatz unerlässlich.

Dies ist Teil 6 unserer siebenteiligen Herdenschutz-Serie. Hier geht’s zu Teil 1, 2, 3, 4, 5, 7

Magdalena Esterer
Bild: AdobeStock_EvhKorn
Quelle: Netzwerk Fokus Tierwohl

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