Die Bundesregierung will 2025 die Agrardieselvergütung vollständig wiedereinführen und sieht darin ein politisches Signal an die Land- und Forstwirtschaft.
Die Bundesregierung plant, die Agrardieselvergünstigung im kommenden Jahr vollständig wieder einzuführen. Laut dem aktuellen Haushaltsentwurf 2025 soll die Rückvergütung von 21,48 Cent pro Liter Diesel nicht aus dem Etat des Bundeslandwirtschaftsministeriums, sondern aus dem Gesamthaushalt finanziert werden. Konkret sind rund 430 Millionen Euro im Einzelplan 60 „Allgemeine Finanzverwaltung“ vorgesehen. Agrarminister Alois Rainer bezeichnete dies als ein „klares Signal“ an die Land- und Forstwirte und sieht darin einen Schritt zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
Die Entscheidung zur Wiedereinführung der Agrardieselvergünstigung wird von der Bundesregierung als Ausdruck eines neuen politischen Kurses in der Landwirtschaftspolitik gewertet. Rainer betonte, dass dies den von ihm angekündigten Politikwechsel unterstreiche.
Wenig Bewegung im Agrarhaushalt – nur punktuelle Anpassungen
Der Rest des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2025 zeigt kaum Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Die Ausgaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums bleiben mit etwa 6,9 Milliarden Euro stabil. Auch zentrale Programme wie die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit 907 Millionen Euro sowie Programme zur Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ökolandbau und ländlicher Entwicklung bleiben unverändert.
Mehr Geld für Unfallversicherung – Parkinson als Berufskrankheit anerkannt
Eine Ausnahme stellt der Zuschuss zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung dar, der erstmals seit längerer Zeit wieder erhöht wird – um 20 Millionen Euro auf insgesamt 120 Millionen Euro. Damit sollen unter anderem Mehrkosten durch die Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit abgedeckt werden.
Ausblick auf Bundeshaushalt 2026
Der Deutsche Bauernverband (DBV) richtet den Blick bereits auf den Haushalt 2026. Präsident Joachim Rukwied forderte, dass der angekündigte Politikwechsel dort sichtbar werden müsse. Besonders beim Umbau der Tierhaltung seien jährlich mindestens 1,5 Milliarden Euro erforderlich. Auch innerhalb der GAK und des Sondervermögens „Infrastruktur“ müssten künftig gezielt Investitionsimpulse für den ländlichen Raum gesetzt werden. Der Entwurf für den Haushalt 2026 soll am 30. Juli 2025 vorgelegt werden.




































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