Nach derzeitigem Stand wird sich der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 22. März mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz befassen. Um das zu gewährleisten, muss der Bundestag das von ihm beschlossene Gesetz mit dem schrittweisen Abbau der Agrardieselvergünstigung bis zum 1. März der Länderkammer zugeleitet haben.
Der Ständige Beirat des Bundesrates war im Vorfeld der letzten Plenarsitzung am 2. Februar der Bitte des Bundestages auf Fristverkürzung nicht nachgekommen. Das am gleichen Tag vom Bundestag beschlossene Gesetz war daraufhin nicht auf die Tagesordnung der Länderkammersitzung genommen worden.
Mehrheit unsicher
Der Bundesrat kann am 22. März zu dem „Einspruchsgesetz“, das nicht der Zustimmung der Länderkammer bedarf, den Vermittlungsausschuss anrufen. Bleibt das Vermittlungsverfahren ohne Ergebnis, kann der Bundesrat Einspruch gegen das Gesetz einlegen. Der Bundestag kann diesen Einspruch mit absoluter Mehrheit - eine Stimme mehr als die Hälfte der Abgeordneten - überstimmen. Allerdings ist fraglich, ob eine Mehrheit zur Anrufung des Vermittlungsausschusses überhaupt zustande kommt.
Umstieg auf Alternativen ermöglichen
Unterdessen hat Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel Nachbesserungen beim Haushaltsfinanzierungsgesetz gefordert. Zwar werde die Subventionierung beim Agrardiesel einmal auslaufen müssen, wenn man Klimaneutralität erreichen wolle, erklärte der Grünen-Politiker gegenüber dem Pressedienst Agra Europe. Die Rücknahme der Subventionen müsse aber zeitlich gestreckt werden, um einen Umstieg auf andere Antriebe zu ermöglichen.
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