Agrardiesel: Bundesrat verschiebt Beschluss über Kürzung

01 Februar 2024
Deutschland
Agrardiesel

Der Bundesrat wird am Freitag, den 2. Februar 2024, nicht über die umstrittene Kürzung der Agrardieselbeihilfe für die Landwirtschaft entscheiden. Voraussichtlich wird dies erst in der übernächsten Sitzung am 22. März 2024 passieren.  

Entgegen der ursprünglichen Planung der Ampel-Koalition wird das Haushaltsfinanzierungsgesetz am Freitag, den 2. Februar 2024, nicht auf der Tagesordnung des Bundesrates stehen. Damit kommt es vorerst auch nicht zu einem Beschluss über die Abschaffung der Agrardiesel-Steuervergütung. Ebenso wird nicht über die Rechtsgrundlage einiger anderer Maßnahmen zur Finanzierung des Bundeshaushalts für 2024 entschieden.

Die Streichung der Steuervergünstigung war der Anlass für die seit Mitte Dezember anhaltenden flächendeckenden Bauernproteste in Deutschland.

Bundesrat vertagt Entscheidung bis März

Allerdings ist die Entscheidung damit nur vertagt. Bei Einhaltung der regulären Fristen wird der Bundesrat voraussichtlich in seiner übernächsten Sitzung am 22. März über das Gesetz abstimmen.

Der Bundestag dürfte das Gesetz gleichwohl mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschließen. Der Bundesrat könnte dann im März den Vermittlungsausschuss anrufen.

Da das Gesetz durch die Länderkammer nicht zustimmungspflichtig ist, könnte die Koalition einen Vermittlungskompromiss anschließend aber mit ihrer Mehrheit im Bundestag überstimmen.

Mehr Zeit für einen Kompromiss beim Agrardiesel

Die Verzögerung verschafft den Landwirten und ihren Berufsverbänden zumindest Luft, die verbleibende Zeit für eine Fortsetzung ihres Kampfes um die Agrardieselvergütung in Höhe von 21,48 Cent pro Liter zu nutzen.

Im Bundesrat liegen bereits zwei Entschließungsanträge aus Bayern sowie aus Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und dem Saarland vor. Die drei SPD-geführten Bundesländer plädieren für einen deutlich längeren Zeitraum für den Abbau der Agrardiesel-Steuererstattung. Über diesen Entschließungsantrag wird die Länderkammer jetzt beraten. Eine Entschließung stellt aber lediglich eine Meinungsäußerung des Bundesrates dar und entfaltet keine gesetzgeberische Wirkung.

agrarheute / Norbert Lehmann
Bild: Adobe_Stock_nmann77

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