Zwischen Tierwohl und Naturschutz: Wenn Prädatoren auf Hühnerausläufe treffen

20 März 2026
Legehenne
Bussard

Immer mehr Legehennen leben im Auslauf – doch mit der Freiheit wächst die Gefahr. Prädatoren verursachen hohe Verluste und stellen Betriebe vor ein Dilemma zwischen Tierwohl und Naturschutz.

In einem Online-Seminar, das das Netzwerk Fokus Tierwohl zum Thema „Schutz vor Prädatoren- Abwehr von Beutegreifern und effektiver Zaunbau” veranstaltete, beschäftigten sich Inga Garrelfs und Dr. Christiane Keppler aus dem Beratungsteam Tierhaltung des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen mit den Gefahren, denen Hühner in Ausläufen ausgesetzt sind.

Mehr Freilandhaltung, mehr Risiko

Die Bedeutung der Auslaufhaltung ist in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: Während im Jahr 2008 lediglich rund 8 % der Legehennen in Freilandhaltung lebten, lag dieser Anteil 2024 bereits bei 23,4 %. Parallel dazu wuchs auch die ökologische Haltung von 5 % im Jahr 2007 auf 13,7 % im Jahr 2024.

Insgesamt befinden sich damit heute rund 37 % der deutschen Legehennen in Systemen mit Auslauf. Bei einem Bestand von etwa 44,6 Millionen Tieren bedeutet dies, dass rund 18 Millionen Legehennen Zugang zu Freiflächen haben.

Gleichzeitig erreicht der Eierkonsum immer neue Höchststände. Mit durchschnittlich 249 Eiern pro Person und Jahr liegt der Verbrauch auf Rekordniveau – ein Trend, der die Zahl der Legehennenbestände zusätzlich erhöht.

Wenn der Himmel zur Gefahr wird

Als Luftbeutegreifer werden Vogelarten bezeichnet, bei denen ein erheblicher Teil der Nahrung aus anderen Wirbeltieren besteht. Dazu zählen insbesondere Greifvögel sowie einige Rabenvögel und große Eulenarten.

Eine Befragung von 149 Betrieben – vor allem in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg – zeigt, welche Arten besonders häufig für Verluste verantwortlich gemacht werden: An erster Stelle steht der Habicht mit 68 % der Nennungen. Dahinter folgen der Mäusebussard mit 23 % sowie nicht eindeutig identifizierte Greifvögel.

Auch andere Arten können gelegentlich eine Rolle spielen, darunter der Uhu oder der Rotmilan. Zwar ernährt sich etwa der Mäusebussard überwiegend von Kleinsäugern wie Feldmäusen, doch kann es bei der Futtersuche zu einer Umorientierung kommen. Besonders geschwächte oder junge Hühner geraten dann in den Fokus. In Einzelfällen entwickeln einzelne Tiere sogar ein erlerntes Jagdverhalten auf ausgewachsene Legehennen.

Typische Hinweise auf Greifvogelangriffe sind Federn mit intakten Federkielen oder charakteristische Überreste der Beute. Solche Ereignisse können zudem Stress in der Herde auslösen und in manchen Fällen sogar Kannibalismus begünstigen.

Auch am Boden lauern Gefahren

Neben den Luftbeutegreifern stellen auch landgebundene Räuber eine erhebliche Bedrohung dar. Zu den häufigsten zählen der Rotfuchs sowie verschiedene Marderarten, aber auch Waschbären oder Dachse. Diese Tiere sind häufig ausgezeichnete Kletterer und geschickte Gräber, die selbst gut gesicherte Anlagen überwinden können.

Andere Prädatoren wie Hunde, Wölfe oder Goldschakale verfügen wiederum über große Sprungkraft und Durchsetzungsvermögen. Besonders in Zeiten mit erhöhtem Energiebedarf – etwa im Winter oder während der Aufzucht von Jungtieren – steigt ihre Aktivität deutlich.

Anzeichen für solche Landbeutegreifer sind unter anderem aufgerissene Tiere im Stall oder Auslauf, Untergrabungen an Zäunen, Bissspuren, Kot oder Pfotenabdrücke.

Hohe Verluste in Millionenhöhe

Die wirtschaftliche und tierethische Dimension wird bei einem Blick auf die Zahlen deutlich. In der erwähnten Befragung lag die durchschnittliche Verlustrate bei 10,4 % über die gesamte Legeperiode hinweg. Rund 6 % davon wurden direkt Beutegreifern zugeschrieben.

Überträgt man diese konservative Schätzung auf die rund 18 Millionen Legehennen in Auslaufhaltung, ergibt sich eine Größenordnung von etwa einer Million Tieren pro Jahr, die durch Prädatoren verloren gehen könnten.

Zwischen Schutz und Gesetz

Gleichzeitig sind viele der beteiligten Arten streng geschützt. In Europa unterliegen sämtliche Greifvögel, Eulenarten sowie der Kolkrabe umfassenden Schutzbestimmungen. Grundlage dafür sind unter anderem das Bundesnaturschutzgesetz sowie die EU-Artenschutzverordnung.

Die Tiere dürfen weder getötet noch gefangen oder verfolgt werden. Jede Form der Nachstellung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und im Extremfall mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Prävention statt Bekämpfung

Für die Praxis bedeutet das: Statt einzelne Arten gezielt zu bekämpfen, müssen Betriebe vor allem präventive Maßnahmen entwickeln. Entscheidend ist dabei weniger die exakte Bestimmung des jeweiligen Greifvogels als vielmehr die grundlegende Unterscheidung zwischen Luft- und Landbeutegreifern – denn davon hängt ab, welche Schutzmaßnahmen sinnvoll sind.


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Magdalena Esterer
Bild: AdobeStock_Piotr Krzeslak

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