Ab März 2025 müssen Restaurants in Schweden auf Nachfrage die Herkunft des servierten Fleisches nennen – für mehr Transparenz.
Seit März 2025 müssen Gastronomiebetriebe in Schweden auf Anfrage das Herkunftsland des servierten Fleisches angeben. Diese Regelung betrifft unter anderem Geflügelfleisch und soll mehr Transparenz für Verbraucher schaffen.
Welche Fleischsorten von der Regelung betroffen sind
Laut dem schwedischen Landwirtschaftsministerium gilt die neue Informationspflicht für Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Die Auskunft kann entweder mündlich oder schriftlich erfolgen.
Ziel der Maßnahme: Mehr Transparenz für Verbraucher
Agrarminister Peter Kullgren äußerte die Hoffnung, dass diese Maßnahme der schwedischen Fleischproduktion zugutekommt. Zudem sollen Verbraucher bewusster entscheiden können, woher ihr Fleisch stammt – auch beim Restaurantbesuch.
Die nationale Lebensmittelbehörde (Livsmedelsverket) hatte die Vorschriften 2024 im Regierungsauftrag erarbeitet. Sie gelten jedoch nur für Fleisch, das als Zutat in Gerichten verwendet wird, und müssen nicht in Bestell-Apps oder auf Webseiten angegeben werden.

































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