Die Bundesregierung hat die vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegte Verordnung zur Herkunftskennzeichnung gebilligt. Damit soll künftig auch bei unverpacktem Fleisch angegeben werden, woher es kommt.
Herkunftskennzeichnung: Wird „Made in Germany“ nun ein Verkaufsschlager?
Mit der neuen Regelung wird die Angabe der Herkunft bei frischem, gekühltem und gefrorenem Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel auch auf nicht vorverpacktes Fleisch ausgeweitet. Das war bisher nur bei verpacktem Fleisch vorgeschrieben. Nur für unverpacktes Rindfleisch besteht bereits eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung.
Die Vorschriften sehen vor, dass das angebotene Fleisch grundsätzlich mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland des Tieres gekennzeichnet wird (zum Beispiel „Aufgezogen in: Frankreich, Geschlachtet in: Deutschland“). Liegen Geburt, Aufzucht und Schlachtung der Tiere nachweisbar in einem einzigen EU-Mitgliedstaat oder Drittstaat, darf die Angabe „Ursprung“ verwendet werden (Beispiel: „Ursprung: Deutschland“). Der Verordnungsentwurf soll noch diesen Sommer verabschiedet werden und Anfang 2024 in Kraft treten.
Laut Bundesminister Cem Özdemir sollen Verbraucherinnen und Verbraucher damit künftig eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden können. Özdemir bedauerte, dass die EU-Kommission entgegen ihrer Ankündigung noch immer keinen Vorschlag für eine EU-weite, umfassende Herkunftskennzeichnung vorgelegt hat. Deshalb soll es nun die Regelung für Deutschland geben. „Made in Germany“ soll demnach für hohen Tierschutz, gerechte Löhne und den Schutz natürlicher Ressourcen stehen.
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