Österreich: Herkunftskennzeichnung in Gemeinschaftsverpflegung startet 2023

27 Dezember 2022
Österreich
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Bis Mitte 2023 soll in Österreich die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Eier und Milch in Kraft treten. Ein entsprechender Verordnungsentwurf ist in dem Alpenland kurz vor Weihnachten in die Begutachtung gegangen. Die Kennzeichnungspflicht wird zunächst in der Gemeinschaftsverpflegung gelten, beispielsweise für Krankenhäuser, Seniorenheime, Schulen und Betriebe. Auch eine freiwillige Kennzeichnung in der Gastronomie muss künftig nachgewiesen werden. 

„Unser gemeinsames Ziel ist mehr Transparenz am Teller“, erklärten der österreichische Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und Gesundheitsminister Johannes Rauch. Damit werde ein wichtiger Punkt des Regierungsprogramms umgesetzt.

Praktikable Lösungen

Nach Angaben des Wiener Agrarressorts wurde ein besonderes Augenmerk auf praktikable Lösungen bei der Herkunftsbezeichnung gelegt. Großküchen könnten die Auslobung nach „EU“ oder „Nicht-EU“ oder „Herkunftsland“ beziehungsweise „Region“ durchführen. Es bestehe aber auch die Möglichkeit der prozentualen Herkunftsbezeichnung über den Betrachtungszeitraum eines Jahres, zum Beispiel: „Unser Rindfleisch kommt übers Jahr gerechnet zu 50 % aus Österreich, zu 30 % aus der EU und zu 20 % aus Nicht-EU-Ländern". Eine ähnliche Regelung für Großküchen gebe es auch im Biobereich.

Ein wichtiger Schritt sei auch in der Gastronomie gelungen, so das Ministerium. Jede freiwillige Angabe - auch abseits von Milch, Fleisch und Eiern - müsse nun nachgewiesen werden. Dabei gehe es vor allem um den Schutz der Verbraucher vor Täuschung. Die bisherigen Regelungen zum Schutz vor Täuschung, etwa das Wettbewerbsrecht, hatten sich dem Ministerium zufolge in der Praxis oft als unzureichend erwiesen. Mit der neuen Regelung gebe es nun Rechtssicherheit sowohl für die Lebensmittelbehörden als auch für Gastronomen.

Geflügelnews, AgE
Bild: Landwirtschaftskammer Österreich

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