In Österreich soll die verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Hauptzutaten Milch, Fleisch und Ei in verarbeiteten Lebensmitteln und in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung ab 2023 verpflichtend werden. Das beschloss der Wiener Ministerrat kürzlich. Die entsprechenden Verordnungen gehen nun in Begutachtung.
Österreich: Verpflichtende Herkunftskennzeichnung ab 2023
Rund 86 % der Österreicher legten großen Wert auf die Herkunft von Lebensmitteln, betonte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. „Indem wir Transparenz schaffen, können Konsumenten klare Kaufentscheidung treffen, bewusst auf regionale Produkte greifen und damit unsere bäuerlichen Familienbetriebe stärken“, so die Ministerin.
Nach ihren Angaben wurden im Wiener Ministerrat auch Fortschritte beim Thema Tierwohl erzielt. Die Landwirtschaft soll demnach künftig mit jährlich 120 Millionen Euro Investitionsförderung für tierwohlfreundliche Ställe und einer teilweisen Abgeltung der Mehrkosten über verschiedene Maßnahmen im Umweltprogramm (ÖPUL) unterstützt werden. In der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stehen Österreich ab 2023 zudem 20 Millionen Euro pro Jahr für mehr Tierwohlmaßnahmen zur Verfügung.
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