EU-Gesetzentwurf zur Herkunftskennzeichnung erst im zweiten Halbjahr 2023

10 Februar 2023
Politik
Ein Brathähnchen

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es bis mindestens Mitte dieses Jahres keinen Gesetzentwurf der EU-Kommission zum Thema Herkunftskennzeichnung geben. Anders als von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir noch gegen Ende des vorigen Jahres angekündigt, wird die Vorlage eines EU-Vorschlags aller Voraussicht nach nicht mehr in den kommenden zwei Monaten erfolgen. Ob und wann genau mit einem Brüsseler Gesetzentwurf zu rechnen ist, steht noch nicht fest.

Eine Sprecherin der EU-Behörde erklärte gegenüber dem Pressedienst AgraEurope, dass die federführende Generaldirektion für Lebensmittelsicherheit nach wie vor mit der Ausarbeitung einer endgültigen Folgenabschätzung beschäftigt sei. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt laufen die technischen Arbeiten im Hinblick auf die Sammlung zusätzlicher Erkenntnisse.“ Bekanntlich wird erst danach der finale Entwurf für ein Gesetz zur Herkunftskennzeichnung erstellt.

Deutscher Verordnungsentwurf zur Herkunftskennzeichnung

Derweil verwies eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums darauf, dass die Kommission Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir eine Zusage gegeben habe, „2023 einen Legislativvorschlag für die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf weitere Lebensmittel vorzulegen“. Die Sprecherin erinnerte in dem Zusammenhang an den bereits präsentierten nationalen Verordnungsentwurf zur Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf nicht vorverpacktes Fleisch. Dieser sei gerade in der Länder- und Verbändeanhörung.

Der deutsche Entwurf soll dafür sorgen, dass Verbraucher an der Frischetheke sehen, woher das Fleisch kommt. Bereits jetzt gebe es eine EU-rechtliche Herkunftskennzeichnungspflicht bei vorverpacktem frischem, gekühltem oder gefrorenem Geflügel-, Schweine-, Schaf- und Ziegenfleisch.

AgE, Geflügelnews
Bild: Pixabay

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