Herkunftskennzeichnung bald auch auf unverpacktem Fleisch verpflichtend

27 Juli 2023
Deutschland
Hähnchenfleisch

Das Bundeskabinett hat einen von Agrarminister Cem Özdemir abgeänderten Verordnungsentwurf der Herkunftskennzeichnung auf Fleisch gebilligt.  Demnach muss unverpacktes Fleisch von Geflügel, Schwein, Schaf und Ziege ab Anfang 2024 eine Herkunftskennzeichnung aufweisen. Bisher war dies nur bei vorverpacktem Fleisch vorgeschrieben. Die Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Verkündung im Gesetzesblatt in Kraft.

„Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Fleisch kaufen, wollen sie wissen, wie das Tier gehalten wurde und woher es kommt“, betonte Özdemir. Beides sei nun mit den ebenfalls verabschiedeten Vorschriften zur Tierhaltungskennzeichnung möglich gemacht worden. Damit werde langjährigen Forderungen der Landwirtschaft und der Verbraucher nachgekommen.

Ausweitung auf Außer-Haus-Verpflegung

Parallel zur Tierhaltungskennzeichnung soll laut Özdemir die Herkunftsbezeichnung im nächsten Schritt auch auf die Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet werden. „Leider hat die EU-Kommission entgegen ihrer Ankündigung weiterhin keinen Vorschlag für eine EU-weite Regelung vorgelegt“, beklagte der Minister. Die Landwirte - gerade mit kleinen und mittelgroßen Höfen - bräuchten die Chance, am Markt bestehen zu können.

Bereits im Mai hatte die Bundesregierung den Verordnungsentwurf gebilligt. Der Bundesrat hatte dieser Zweiten Änderungsverordnung der Lebensmittelinformationsdurchführungsverordnung am 7. Juli unter der Vorgabe zugestimmt, dass die Kennzeichnung bei einer überwiegenden Abgabe von Fleisch der gleichen Herkunft auch durch einen allgemeinen und gut sichtbaren Aushang im Laden als ausreichend gilt. Diese Anpassung wurde mit der Billigung der Vorlage im Kabinett nun übernommen.

Geflügelnews, BMEL
Bild: Adobe_Stock_photocrew

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