Hühner an den Beinen fangen: Droht jetzt auch in Deutschland ein Verbot?

31 Juli 2026
Stallmanagement
Fangen Hühner

Die niederländische Geflügelwirtschaft muss ihre Fangmethoden bis Anfang 2027 umstellen. Das höchste Wirtschaftsverwaltungsgericht untersagt jede Ausnahme vom Verbot, Hühner an den Beinen zu fangen und zu tragen. Der Deutsche Tierschutzbund hat nun Landwirtschaftsminister Alois Rainer aufgefordert, diese Fangmethode auch in Deutschland zu verbieten.

Nach dem Gerichtsurteil in den Niederlanden müssen die betroffenen Ausstallunternehmen dort ihre Arbeitsabläufe bis zum 1. Januar 2027 umstellen. Danach drohen bei Verstößen Zwangsgelder von bis zu 60.000 Euro. Die bisher geduldete Ausnahme des Fanges an den Beinen und des Kopfüber-Tragens verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen europäisches Recht.

Nicht vereinbar mit EU-Recht

Das niederländische Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die bislang geduldete Praxis nicht mit den europäischen Tierschutzvorgaben vereinbar sei. Deshalb sieht der Deutsche Tierschutzbund nun auch die Bundesregierung in der Pflicht, die geltenden Vorgaben konsequent umzusetzen.

„Das Urteil hat eine wichtige Signalwirkung für Deutschland“, sagte Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Bundesminister Alois Rainer muss jetzt dafür sorgen, dass europäische Tierschutzvorgaben auch hierzulande konsequent durchgesetzt werden.“

Tierschutzgerechtere Alternativen

Beim sogenannten Kopfüberfangen werden Hühner für die Verladung und den Transport an den Beinen gegriffen, kopfüber getragen und in Transportkisten verbracht. Der Deutsche Tierschutzbund argumentiert, dass wissenschaftliche Untersuchungen seit Jahren zeigen, dass diese Fangmethode erheblichen Stress verursacht und das Risiko für Schmerzen und Verletzungen erhöht. 

Dabei stünden tiergerechtere Alternativen, bei denen die Tiere aufrecht getragen werden, bereits zur Verfügung und würden in verschiedenen Ländern erfolgreich eingesetzt. Der Deutsche Tierschutzbund sieht mit dem Urteil in den Niederlanden die Position von Tierschutzorganisationen gestärkt, die einen Umstieg auf schonendere Fangmethoden fordern.

Praxisprojekt in Niedersachsen

In Niedersachsen läuft derzeit ein Forschungsprojekt der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover und der Universität Osnabrück. Koordinatorin ist Dr. Birgit Spindler. Ziel dieses Vorhabens ist es, die praktische Umsetzbarkeit des tierschonenden Fangens und Verladens von Althennen tierschutzfachlich, unter Berücksichtigung von Aspekten der Arbeitsbelastung und Ökonomie, einzuordnen und zu bewerten. 

Anhand der Ergebnisse und praktischen Erfahrungen auf Praxisbetrieben sollen weitere Optimierungsmaßnahmen (baulich/Management) abgeleitet werden, um den Fang- und Verladeprozess weiter zu verbessern. Erste Zwischenergebnisse des Projekts werden für kommenden Herbst/Winter erwartet. 

So ist die aktuelle Rechtslage in Deutschland

In Deutschland werden jährlich über 50 Mio. Legehennen und über 600 Mio. Masthähnchen geschlachtet und müssen demzufolge vom Stall zum Schlachthof transportiert werden. Der allergrößte Anteil wird bei uns von Fängerkolonnen verladen. Das Fangen erfolgt dabei üblicherweise an den Beinen und gehoben bzw. getragen werden die Tiere im Bündel kopfüber zu den Transportbehältnissen. 

NL-Urteil nicht verbindlich für Deutschland

Diese Methode steht auch in Deutschland in der Diskussion. Das jüngste Urteil aus den Niederlanden ist in Deutschland jedoch nicht direkt rechtsverbindlich. Aber es basiert auf EU-Recht. In Brüssel steht eine Novellierung der EU-Tierschutztransportverordnung an, die das Thema Fangen und Transportieren von Geflügel auch beinhaltet. 

Die Novellierung hat das Ziel, das Tierschutzniveau beim Transport zu verbessern. In einem Entwurf, der schon länger vorliegt, war eine Ausnahmeregelung für Geflügel formuliert, was das Fangen an den Ständern angeht. Ob diese dann tatsächlich so in der Verordnung umgesetzt wird, ist unklar. Ebenso ist noch unklar, wann die Novellierung endlich kommt.

EU-Gesetz steht vor der Novellierung

In Deutschland gibt es eine nationalen Tierschutz-Transportverordnung. Diese setzt die entsprechenden EU-Vorschriften in nationales Recht um, verschärft aber auch einige Regelungen. Die Forderung des Deutschen Tierschutzbundes geht dahin, auf nationaler Ebene die Verordnung entsprechend der Neuregelung in den Niederlanden zu ändern. Ob dies geschehen wird darf als fraglich angesehen werden - vor allem deshalb, weil das EU-Gesetz vor einer Novellierung steht. 

























Christa Diekmann-Lenartz
Bild: Femke Delanglez

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