Hühner mit Brillen? Warum das in der Schweiz verboten ist

17 August 2025
Frankreich
Huhn Schweiz

Was zunächst wie ein skurriler Scherz klingt, ist tatsächlich Teil des Schweizer Tierschutzrechts: Laut Artikel 20 der Tierschutzverordnung (TSchV) ist es in der Schweiz verboten, Hühnern Brillen oder Kontaktlinsen anzulegen. Das gilt ebenso für Vorrichtungen, die das Schließen des Schnabels verhindern.

Hintergrund: Anpassung an schlechte Haltungsbedingungen

Der Zweck dieser „Hühnerbrillen“ oder farbigen Kontaktlinsen hat nichts mit Sehkorrektur zu tun. Vielmehr wurden sie entwickelt, um das Sichtfeld der Tiere einzuschränken – oft durch rote Gläser oder Scheuklappen –, damit sie weniger aggressiv reagieren, wenn sie Blut oder andere Tiere sehen. Diese Maßnahmen sollten Verhaltensprobleme wie Federpicken oder Kannibalismus verhindern, die bei beengter Haltung auftreten können.

Die Vorrichtungen wurden in manchen Ländern durch Festklemmen oder gar Einstechen in den Schnabel befestigt, was für die Tiere schmerzhaft war. Außerdem kam es vor, dass Hühner gegen Gegenstände stießen, weil ihr Sichtfeld stark eingeschränkt war. In den 1980er-Jahren bewarb das US-Unternehmen Animalens rote Kontaktlinsen für Geflügel mit angeblichen Vorteilen wie höherer Legeleistung oder geringerem Futterverbrauch. Spätere Studien fanden jedoch keine positiven Effekte – außer einer Zunahme von Augeninfektionen.

Rechtliche Regelung in der Schweiz seit 2008

In der Schweiz ist das Verbot solcher Hilfsmittel seit der Tierschutzverordnungsrevision 2008 ausdrücklich festgeschrieben. Zwar gibt es ähnliche Regelungen auch in anderen Ländern, etwa im Vereinigten Königreich, doch der schweizerische Begriff „Hühnerbrille“ wirkt in der internationalen Berichterstattung besonders ungewöhnlich.

Weitere Besonderheiten des Schweizer Tierschutzrechts

Tierwürde als Grundprinzip

Ein einzigartiger Aspekt des Schweizer Tierschutzgesetzes (TSchG) von 2005 ist die gesetzliche Verankerung der „Würde der Tiere“. Dieser Grundsatz verleiht Tieren unabhängig von ihrer Empfindungsfähigkeit einen eigenen rechtlichen Wert. Die Einführung dieses Prinzips wird von Fachleuten wie Sibel Konyo von der Stiftung Tier im Recht als Meilenstein gesehen.

Lücken und Kritik

Trotz dieser Fortschritte gibt es nach Ansicht von Tierschutzorganisationen Lücken. So bleibt in der Schweiz die Tötung eines Tieres ohne „triftigen Grund“ straflos, da eine entsprechende Strafbestimmung fehlt – im Gegensatz zu Deutschland.

Fazit

Das schweizerische Verbot von „Hühnerbrillen“ mag kurios klingen, ist aber Ausdruck eines konsequenten Tierschutzgedankens: Tiere sollen nicht an schlechte Haltungsbedingungen angepasst werden – stattdessen sollen die Bedingungen selbst verbessert werden. In Kombination mit der einzigartigen gesetzlichen Verankerung der Tierwürde und strengen Haltungs- und Zuchtvorschriften zeigt sich, dass die Schweiz international eine Vorreiterrolle beim Schutz von Nutztieren und Heimtieren einnimmt.

Geflügelnews
Bild: adobe_stock_Dusan Kostic
Quelle: swissinfo

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