Schweiz: Landwirt wegen Ignorierung von Maßnahmen gegen die Vogelgrippe verurteilt

12 November 2023
Biosicherheit
Schweiz Vogelgrippe

In der Schweiz hat das Bezirksgericht Winterthur jetzt einen Permakultur-Bauern zu einer Geldbuße von 1500 Franken verurteilt, berichtete der „Schweizer Bauer“ in seiner letzten Ausgabe. Der 40-Jährige hatte die Maßnahmen gegen die Vogelgrippe irgnoriert, weil sie Aufwand bedeuteten und seiner alternativen Ideologie widersprachen.

Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte den Bauern wegen mehrfacher Zuwiderhandlung gegen die Tierseuchengesetzgebung. "Die vom Bund verordneten Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe sind einzuhalten", stellte der Richter bei der Urteilseröffnung klar. Der Zusatzaufwand und die Ideologie seien kein Grund, die Maßnahmen zu ignorieren. Schließlich seien ganz in der Nähe seines Hofs Tiere an H5N1 erkrankt. Der Standort des Permakultur-Hofs lag in der Überwachungszone, in der strenge Schutzmaßnahmen galten.

"Ich brauche die Hühner draußen"

Der Landwirt argumentierte, dass er seine 30 Hühner nicht in einer überdachten Anlage halten könne, weil er Permakultur betreibe.  Bei dieser Form der alternativen Landwirtschaft sind Hühner für die Schädlingsbekämpfung, Unkrautvernichtung und Bodenlockerung zuständig. "Ich brauche die Hühner deshalb draußen." Hätte er die Maßnahmen eingehalten, wäre Permakultur in dieser Zeit nicht möglich gewesen. Der Bauer hätte eine Lockerungsmaschine für den Boden kaufen müssen, Insektizide sowie Hühnerfutter für die eingesperrten Tiere. All dies hätte den Grundsätzen der Permakultur widersprochen – und es hätte Geld gekostet.

Zweifel an der Existenz der Vogelgrippe

"Die Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe eignen sich nur für konventionelle Landwirtschaftsbetriebe", betonte der Landwirt. Permakultur-Betriebe könnten diese gar nicht einhalten. Die Buße will der Bauer deshalb nicht zahlen. Es sei eine Grundsatzfrage, die nötigenfalls vom Bundesgericht geklärt werden müsse.

Der Verurteilte kritisierte aber nicht nur die Maßnahmen gegen ihn, er äußerte auch grundsätzliche Zweifel an der Existenz der Vogelgrippe. Er habe dazu recherchiert und es sei ihm bis heute nicht klar, von welchem Erregertyp man da rede. "Wenn es diese Krankheit wirklich gibt, werden die Vögel eine Immunität dagegen entwickeln."

Hühner waren nicht registriert

Vor genau einem Jahr hatte die Schweizer Regierung Maßnahmen gegen die Vogelgrippe verhängt. Bis im Frühling dieses Jahres mussten Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter Schutzmaßnahmen einhalten, um einen Kontakt ihrer Tiere zu infizierten Wildvögeln zu verhindern.

Das Geflügel musste in einem überdachten und umzäunten Auslauf untergebracht werden. Alle Geflügelhalter – sowohl gewerbliche als auch private – müssen ihre Tiere zudem registrieren lassen, dies aber unabhängig von der Vogelgrippe-Gefahr. Auch dies hatte der Landwirt unterlassen. Den Brief des Veterinäramtes habe er nicht geöffnet, sagte er dazu. Der liege zuhause "bei den Sachen, die nicht so wichtig sind."

In der Schweiz gibt es aktuell rund 50 Höfe, die nach den Grundsätzen der Permakultur betrieben werden. Ziel ist, den Boden so schonend wie möglich zu bewirtschaften. Moderne Technologien werden dabei ebenso abgelehnt wie Pestizide und Kunstdünger.

Geflügelnews, Schweizer Bauer
Bild: Adobe_Stock_by-studio

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