Im geflügeldichten Landkreis Cloppenburg gibt es einen weiteren Verdachtsfall von Geflügelpest. Der betroffene Betrieb mit ca. 5.000 Enten liegt ebenfalls in der Gemeinde Garrel. Hier gab es seit vergangener Woche zwei Fälle in Putenbetrieben. Der Landkreis wird ein Wiedereinstallungsverbot für Puten erlassen.
Laut Information des Niedersächsischen Landesverbandes der Geflügelwirtschaft, NGW, hat das Landeslabor des LAVES das Aviäre Influenzavirus H5 auf einem Entenbetrieb in der Gemeinde Garrel nachgewiesen. Das Ergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts über den Serotyp steht noch aus. Der neue Verdachtsbetrieb liegt in der bereits bestehenden Schutzzone, so dass es zu keinen wesentlichen Veränderungen in der Sperrzone kommen wird. Die Tötung des Tierbestandes wird vorbereitet.
Wiedereinstallungsverbot für Puten
Aufgrund des zweiten Geflügelpest-Nachweises bei Puten in der Gemeinde Garrel und der sehr dynamischen Ausbreitung des aktuellen Geflügelpest-Geschehens in ganz Deutschland wird der Landkreis Cloppenburg eine Wiedereinstallungs-Verbotszone für Puten einrichten.
Von den aktuellen Restriktionszonen ist auch der Nachbarkreis Oldenburg betroffen. Dort treten die bekannten, verschiedenen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Kraft. Unter anderem ist das Geflügel innerhalb der gesamten Sperrzone (10-km-Radius) einzustallen und der sogenannte Vorgriff bei Mastgeflügel ist für die Dauer der Restriktionsmaßnahmen nicht erlaubt.
Im Rahmen des landesweiten AI-Wildvogel-Monitorings bitten die Landkreise darum, tot aufgefundene Wildvögel oder auf der Jagd erlegtes Wassergeflügel (Enten, Gänse) beim zuständigen Veterinäramt einzuschicken (nur die Köpfe), um diese auf Geflügelpest-Virus untersuchen lassen zu können.

































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