Der Bundesrat begrüßt die geplante Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen. Gleichzeitig macht die Länderkammer am Freitag (12.6.) in ihrer Stellungnahme zu weiteren tierschutzrelevanten Themen dringenden Handlungsbedarf aus. Diese sollten bei einer Änderung des Tierschutzgesetzes mitberücksichtigt werden, betonte die Kammer. Keine Mehrheit im Plenum fand eine Empfehlung des Agrarausschusses zum kürzlich ergangenen Putenhaltungs-Urteil.
Bundesrat drängt auf Fortsetzung der Tierschutzreform
Die Länder wollen die im Jahr 2024 begonnene Reform des Tierschutzgesetzes wieder aufgreifen. Das Novellierungsverfahren war nach dem Ende der Ampel-Koalition gestoppt worden. Nun fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, bestehende Regelungen zu überarbeiten und den Tierschutz durch neue Rechtsgrundlagen weiterzuentwickeln.
Videoüberwachung in großen Schlachthöfen erhält Unterstützung
Breite Zustimmung erhielt die geplante Pflicht zur Videoüberwachung in großen Schlachthöfen. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen künftig alle tierschutzsensiblen Bereiche mit Kameras überwacht werden. Kleinere Schlachtbetriebe sollen von der Pflicht teilweise ausgenommen werden.
Die Parlamentarische Staatssekretärin und Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung, Silvia Breher, betonte, wissenschaftliche Erkenntnisse müssten konsequent in die Praxis umgesetzt werden. Kameras könnten bereits durch ihre bloße Präsenz vorbeugend wirken.
Aus Sicht der Länder reicht die Videoüberwachung allein nicht aus. So fordert der Bundesrat zusätzliche Maßnahmen bei Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN-Betriebe) sowie eine weitere Reduzierung nicht-kurativer Eingriffe.
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte wertete die Videoüberwachung als entscheidenden Schritt zu mehr Tierschutz. Aus ihrer Sicht stellen Kameras einen wichtigen Baustein zur Weiterentwicklung einer tierschutzgerechten Schlachtung in den Schlachtbetrieben dar. Gleichzeitig könnten die geplanten Änderungen aber nur ein erster Schritt sein. Weiteren Handlungsbedarf sieht Staudte unter anderem bei den Mindestanforderungen für die Putenhaltung.
Keine Mehrheit für Verweis auf Putenhaltungs-Urteil
Keine Mehrheit fand im Bundesrat ein Vorschlag des Agrarausschusses. Dieser wollte auf das jüngst ergangene Urteil zur Putenhaltung Bezug nehmen und festhalten, dass ein erheblicher Teil der Nutztiere bislang nur unzureichend durch das Tierschutzrecht geschützt sei. Das Plenum folgte dieser Empfehlung jedoch nicht.




































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