Der Aufsichtsratsvorsitzende der respeggt group, Dr. Ludger Breloh fordert eine Novelle des Tierschutzgesetzes, die alle Verfahren der Geschlechtsbestimmung im Brutei in der ersten Hälfte der Brutzeit, also bis zum zehnten Bruttag, als rechtlich zulässig erachtet. Alles andere wäre ein Rückschlag für die Erfolgsgeschichte der Geschlechtsbestimmung im Brutei, befürchtet Breloh in einem Gespräch mit dem Pressedienst Agra Europe.
Geschlechtsbestimmung im Brutei: „Die Vorgaben der Novelle des Tierschutzgesetzes von 2021 sind nicht einzuhalten!“
Breloh fordert Novelle des Tierschutzgesetzes
„Bereits jetzt ist klar erkennbar, dass die Vorgabe der Novelle des Tierschutzgesetzes von 2021 nicht einzuhalten ist“, sagt Breloh. Er weist darauf hin, dass laut der Novelle des Tierschutzgesetzes von 2021 zum grundsätzlichen Verbot der Tötung von Hühnerküken ab dem 1. Januar 2024 eine Geschlechtsbestimmung im Brutei und der einhergehende Abbruch des Brutvorgangs der männlichen Bruteier vor dem siebten Bruttag erfolgen muss. „Ein praxistaugliches und massenmarktgeeignetes Verfahren der Geschlechtsbestimmung bis einschließlich des sechsten Bruttages wird auch 2024 nicht zur Verfügung stehen“, sagt der Aufsichtsratsvorsitzende der respeggt group.
Breloh spricht von einem Paradigmenwechsel zugunsten der Geschlechtsbestimmung im Brutei, der sich in Deutschland und den Niederlanden vollzogen habe. Gleichzeitig hätten nicht zuletzt die kriegsbedingten Preissteigerungen der Futtermittel dazu beigetragen, dass die Alternative „Bruderhahnmast“ nicht mehr wettbewerbsfähig sei, unabhängig davon, ob sie in West- oder in Osteuropa betrieben werde. Zudem nehme die öffentliche Kritik an der Bruderhahnmast zu, weil dabei wertvolle Futtermittel umwelt- und klimabelastend verfüttert würden, die aufgrund sehr schlechter Futterverwertungen eine unzureichende und vom deutschen Verbraucher nicht akzeptierte Fleischausbeute lieferten, die dann auch noch als Schlachtkörper überwiegend nach Westafrika exportiert würden.
Längerfristige Planungssicherheit nötig
Breloh hält es für unerlässlich, dass der Gesetzgeber im nächsten Jahr bei der anstehenden finalen Ausgestaltung eines Tierschutzgesetzes in Bezug auf das Verbot des Kükentötens sowohl die wissenschaftlichen Erkenntnisse als auch die ethischen Normen einer Gesellschaft und den Stand der Technik berücksichtigt. Darüber hinaus müsse das zu novellierende Tierschutzgesetz allen Lieferkettenpartnern der Eiererzeugung und -vermarktung eine längerfristige Planungssicherheit geben. Schließlich sollte das deutsche Gesetz eine Voraussetzung schaffen, um im Rahmen eines geplanten EU-weiten Einigungsprozesses zum gemeinsamen Ausstieg aus dem Kükentöten eine pragmatische und verhandlungsfähige Position zu bieten.
Reagieren
Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.