Bundeskabinett erlaubt Geschlechtsbestimmung im Brutei bis zum 13. Tag

03 Mai 2023
Legehenne
Küken und Ei

Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beschlossen. Danach ist die Geschlechtsbestimmung im Brutei ab 1. Januar 2024 bis zum 13.Tag erlaubt.

Nach bestehender Rechtslage ist es ab dem 1. Januar 2024 verboten, die Bebrütung männlicher Hühnerembryonen ab dem 7. Bebrütungstag per Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei abzubrechen. Die vorgelegte Formulierungshilfe sieht vor, dieses Verbot stattdessen ab dem 13. Bebrütungstag greifen zu lassen. „Sie trägt damit dem neuen Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung“, schreibt das Bundeslandwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung. Damit schaffe man Rechtssicherheit, so das BMEL, denn nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen setze das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein.

Im Jahr 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass das routinemäßige Töten von Küken gegen die allgemeinen Grundsätze des Tierschutzgesetzes verstieß und mit diesem nur noch vorübergehend vereinbar war. In der Folge wurde das Tierschutzgesetz im Jahr 2021 um ein explizites Verbot des Kükentötens ergänzt, das seit dem 1. Januar 2022 in Kraft ist.

Im EU- und weltweiten Maßstab ist das routinemäßige Töten der männlichen Küken der Legerassen insgesamt weiterhin gängige Praxis. Frankreich, Österreich und Luxemburg haben jedoch ebenfalls nationale Beschränkungen, die Niederlande eine verbindliche Reduktionsstrategie. Als Replik auf eine französisch-deutsche Initiative hat die Europäische Kommission auf der Tagung des Rates der Europäischen Union (Landwirtschaft und Fischerei) am 17. Oktober 2022 angekündigt, einen Vorschlag für eine EU-weite Beendigung des Kükentötens vorzulegen.

Gelder für Forschung und Entwicklung

Für die Erforschung und Entwicklung von Verfahren zur Bestimmung des Geschlechts von Hühnerembryonen im Brut-Ei hat das BMEL seit dem Jahr 2008 Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 8,8 Millionen Euro bereitgestellt. Im selben Zeitraum hat das BMEL zusätzliche Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 14,6 Millionen Euro für Vorhaben zur Nutzung von Hähnen der Legerassen zur Fleischproduktion („Bruderhähne“) und vor allem auch die Verwendung von „Zweinutzungshühnern“ zur Verfügung gestellt. Die Fördersumme schließt auch drei laufende Vorhaben ein, die sich auf Zweinutzungshühner beziehen und voraussichtlich in den Jahren 2025, 2026 bzw. 2028 abgeschlossen sein werden.

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Bild: Geflügelnews

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