Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant eine Lockerung der Vorgaben für die Geschlechtsselektion von Embryos in Hühnereiern, meldet die Zeitschrift „Spiegel“ in ihrer gestrigen Ausgabe. Das Ministerium von Cem Özdemir habe auf Anfrage mitgeteilt, die Vorgaben diesbezüglich etwas lockern zu wollen. Grund seien neue Erkenntnisse über das Schmerzempfinden von Hühnerembryos im Ei.
Werden die Vorgaben für die Geschlechtsselektion von Embryos im Ei doch gelockert?

»Der neue wissenschaftliche Erkenntnisstand erfordert nach Auffassung des BMEL Anpassungen im Tierschutzgesetz, um Rechtssicherheit zu schaffen sowie Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühner-Ei zu ermöglichen«, teilt das Ministerium dem Spiegel mit. Dem Ministerium lägen neue Erkenntnisse einer wissenschaftlichen Untersuchung zum Schmerzempfinden von Hühnerembryonen vor. Dabei sei das Schmerzempfinden »anhand der elektrischen Aktivität des Gehirns der Embryonen, deren Blutdruck und Herzfrequenz sowie deren Bewegungen untersucht« worden. Die Studie komme zu folgendem Ergebnis: »Bis einschließlich Bebrütungstag 12 ist davon auszugehen, dass Hühnerembryonen keine Schmerzen empfinden können.« Erst ab Tag 13 könne ein Schmerzempfinden der Embryonen nicht mehr ausgeschlossen werden.
Gegenüber der Plattform "agrarheute" bestätigte ein Branchenvertreter, dass die Geschlechterbestimmung im Ei künftig bis zum 12. Bruttag möglich sein soll. Damit steht eine erneute Reform des Tierschutzgesetzes noch dieses Jahr im Raum.
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