Nach Newcastle Krankheit und Vogelgrippe: Brandenburg kürzt Seuchenhilfen für Geflügelbetriebe

01 Juli 2026
Biosicherheit
Masthühner

Die Folgen der Vogelgrippe und der Newcastle-Krankheit treffen Geflügelhalter in Brandenburg auch finanziell. Wegen der hohen Belastungen für die Tierseuchenkasse kürzt das Land Brandenburg die Zuschüsse für Reinigung, Desinfektion und Entwesung nach Seuchenausbrüchen deutlich. Für betroffene Betriebe steigen damit die Eigenkosten im Ernstfall erheblich.

Beihilfe sinkt von 70 auf 50 Prozent

Die Tierseuchenkasse Brandenburg reduziert ihre Beihilfe für Reinigung, Desinfektion und Entwesung nach einem Tierseuchenausbruch von bislang 70 Prozent auf künftig 50 Prozent. Der Änderungserlass trat bereits am 1. Mai 2026 in Kraft.

Millionen Tiere wegen Seuchen gekeult

Hintergrund der Kürzung ist das massive Seuchengeschehen der vergangenen Monate; im Herbst vergangenen Jahres erlebte Brandenburg das bis dato größte Geflügelpest (AI)-Geschehen. 

Dazu kam dann im Februar der nach 30 Jahren erstmalige Ausbruch der Newcastle Krankheit (ND) im Land Brandenburg in mehreren Geflügelbeständen. In der Folge mussten ca. 3,9 Mio. Stück Geflügel getötet werden. 

Aufgrund der finanziell angespannten Situation hat der Tierseuchenkassenbeirat beschlossen, die Beihilfe für die Reinigung, Desinfektion und Entwesung nach Ausbruch einer Tierseuche von 70 Prozent auf 50 Prozent zu senken. 

Gesetzlich vorgeschriebene Entschädigung des gemeinen Tierwertes bleibt bestehen

Wichtig für betroffene Tierhalter: Die gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungen des gemeinen Wertes der Tiere im Falle eines Seuchenausbruches werden weiterhin geleistet. Darüber hinaus erstattet die Tierseuchenkasse den Tierhaltern zusätzlich zur genannten Entschädigung auch die Kosten der Tötung und der unschädlichen Entsorgung durch die Tierkörperbeseitigungsfirma. Diese Leistungen werden im Fall eines Seuchenausbruchs zu 100 Prozent an einen Tierhalter oder den jeweiligen Dienstleister ausgezahlt. 

Reinigungskosten werden zum Problem

Anders sieht es bei den freiwilligen Beihilfen der Tierseuchenkasse zu verschiedenen, der Tiergesundheit dienenden Leistungen aus. Dazu zählen insbesondere:

  • Probennahmen und Untersuchungsleistungen,
  • finanzielle Hilfen bei der Reinigung und Desinfektion nach einem Seuchenfall,
  • Entwesung nach Ausbruch einer Tierseuche sowie
  • weitere Hygienemaßnahmen nach Seuchenfällen.

Tierseuchenkasse unter finanziellem Druck

Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Brandenburg steht die Tierseuchenkasse aufgrund des massiven Seuchengeschehens in den vergangenen Monaten vor einer sehr großen finanziellen Herausforderung. Das Land Brandenburg sieht deshalb Handlungsbedarf, um die Zahlungsfähigkeit der Kasse langfristig zu sichern.

Vor dieser Herausforderung sei es für das Land Brandenburg unumgänglich, Maßnahmen zu ergreifen, um die finanzielle Stabilität der Tierseuchenkasse aufrechtzuerhalten, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit. Dazu finde derzeit auch ein intensiver Austausch mit allen Beteiligten und den Tierhaltern statt.

Die Tierseuchenkasse erhebt von den Tierhaltern Beiträge, die auf der Grundlage der jährlichen Tierbestandsmeldung der Tierhalter von der Tierseuchenkasse festgesetzt und eingezogen werden. Aus diesen Beiträgen werden Entschädigungen und Beihilfen gezahlt sowie Rücklagen gebildet und die Verwaltungs- und Sachkosten der Tierseuchenkasse gedeckt. Über die Beiträge entscheidet das Ministerium auf Grundlage der Empfehlungen des Tierseuchenkassenbeirates. 

Geflügelnews / Cordula Möbius
Bild: Cordula Möbius

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