Bisher galt für größere Geflügelställe, dass sie laut TA Luft bis Ende 2026 ggf. eine Abluftreinigung nachrüsten müssen – wenn es „verhältnismäßig“ ist. Nun soll die Frist auf Ende 2029 verschoben werden. Der geflügelstarke Landkreis Cloppenburg setzt die Überprüfungen deshalb erst mal aus. Die Branche selbst sieht die Fristverschiebung mit gemischten Gefühlen.
Bestehende größere Geflügelställe sollen mehr Zeit bekommen, eine Emissionsminderung in ihren Ställen umzusetzen. Das Bundesumweltministerium plant eine entsprechende Verlängerung der Umsetzungsfrist. Kernpunkt des Entwurfs ist, dass BImSch-Betriebe voraussichtlich erst bis zum 31. Dezember 2029 eine Abluftreinigung nachrüsten müssen - sofern technisch möglich und wirtschaftlich verhältnismäßig.
Für kleinere bestehende Schweine- und Geflügelhaltungen sowie gemischte Bestände bleibt – wie schon bisher - der Termin 31. Dezember 2029. Bis dann müssen sie einen Emissionsminderungsgrad bei Ammoniak von 40 Prozent bei ihren Ställen nachweisen.
Grund für Fristverlängerung ist neues EU-Gesetz
Grund für die Fristverlängerung ist eine Novelle der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED). Diese bringt neue EU-einheitliche Anforderungen für Tierhaltungsanlagen mit sich. Sie sollen ab 2026 gelten und bis 2030 in deutsches Recht übernommen werden. Durch die Fristverlängerung sollen hiesige Betriebe davor geschützt werden, Investitionen zweimal tätigen zu müssen: Einmal zur Erfüllung der aktuellen TA-Luft-Vorgaben, einmal zur Umsetzung der neuen IED.
Wir fragten beim geflügelstarken Landkreis Cloppenburg (Niedersachsen) nach, was das für die begonnenen Überprüfungen der Betriebe bedeutet. Ein Sprecher des Landkreises wies darauf hin, dass die Fristverlängerung bis jetzt nur ein Entwurf sei. Es laufe derzeit das Anhörungsverfahren. Man gehe jedoch davon aus, dass die Fristverschiebung kommen werde. Dies sollten Betriebe bei entsprechenden Planungen zur Nachrüstung berücksichtigen, so die Empfehlung.
Nachrüstung Abluftreinigung wäre sehr oft nicht „verhältnismäßig“
Der Landkreis Cloppenburg hatte bereits Anfang des vergangenen Jahres alle betroffenen BImSch-Betriebe im Kreisgebiet angeschrieben und aufgefordert, bis Mitte 2024 eine Darstellung ihrer bestehenden Ställe vorzulegen. Diese Unterlagen befanden sich in der Überprüfung.
In einem Interview mit Geflügelnews hatte die zuständige Bauamtsleiterin Doris Düsing im Juli diesen Jahres informiert, dass voraussichtlich nur in Einzelfällen tatsächlich eine Abluftreinigung nachzurüsten sein wird. Die Begründung: Die Nachrüstung ist in der Regel so teuer, dass sie nicht verhältnismäßig ist.
Aufgrund der geplanten Verschiebung der Frist setzt der Landkreis Cloppenburg die weitere Überprüfung der größeren Betriebe nun aus. Dies gelte solange, bis es Klarheit zu den immissionsschutzrechtlichen Änderungen im Zuge der novellierten IED gebe, so der Landkreis.
Für kleinere Geflügelhaltungen läuft Erhebung weiter
Bei den kleineren Geflügel- und Schweinehaltungen sowie gemischten Beständen im Landkreis werde derzeit der aktuelle Betriebszustand weiter ermittelt (Tierzahlen, Fütterung, Lüftung, bereits umgesetzte Minderungsmaßnahmen oder qualitätsgesicherte Haltungsverfahren, Abdeckung von Gülle- und Festmistlagern). Hier bleibt die Frist Ende 2029 für die Ammoniakminderung von 40 Prozent bestehen.
Der Landkreis Cloppenburg arbeite eng mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden zusammen, um eine rechtssichere und für die Betreiberinnen und Betreiber planbare Umsetzung der TA Luft sicherzustellen, betonte der Landkreissprecher.
Gemischte Gefühle in der Geflügelbranche
Dieter Oltmann, Geschäftsführer des Niedersächsischen Landesverbandes der Geflügelwirtschaft, NGW, sieht die Fristverschiebung mit etwas „gemischten Gefühlen“. „Wir haben hier in Niedersachsen eine gute Regelung mit den Landkreisen gefunden, gerade be der Frage, ob die Nachrüstung einer Abluftreinigung wirtschaftlich und technisch verhätnismäßig ist. Damit konnten wir leben. Jetzt gibt es natürlich wieder Unsicherheit, was eventuell an neuen Regelungen durch die novellierte EU-Rechtsprechung IED kommen kann“, gibt er zu bedenken. Ansonsten sieht er es positiv, dass jetzt mehr Zeit sei, mögliche Alternativen zur Abluftreinigung zu finden bzw. weiterzuentwickeln, insbesondere für Neubauten, mit denen Emissionen in den Ställen gesenkt werden können.

































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