Weniger Formulare, weniger Meldungen: Bund schnürt erstes Bürokratieabbau-Paket

04 Juni 2026
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Weniger Dokumentationspflichten, längere Fortbildungsintervalle und keine neuen Öko-Regelungen in der laufenden Förderperiode: Das Bundeslandwirtschaftsministerium will landwirtschaftliche Betriebe und die Ernährungswirtschaft mit einem eigenen Bürokratieabbaugesetz entlasten. Weitere Maßnahmen sollen folgen.

Ministerium bündelt erste Entlastungen in einem Gesetz

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) will den Bürokratieabbau in seinem Zuständigkeitsbereich erstmals gesetzlich verankern. Ein Referentenentwurf sieht vor, verschiedene Entlastungsmaßnahmen in einem Bürokratieabbaugesetz zusammenzufassen.

Nach Angaben des Ministeriums sollen Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie die Verwaltungen von unnötigen Vorgaben entlastet werden. Das geplante Gesetz bildet den Auftakt für weitere Bürokratieabbau-Pakete.

Pflanzenschutz-Sachkunde soll nur noch alle sechs Jahre erneuert werden

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Pflanzenschutz-Sachkunde. Bislang müssen sachkundige Anwender alle drei Jahre eine Fortbildung nachweisen. Künftig soll dieses Intervall auf sechs Jahre verlängert werden.

Für landwirtschaftliche Betriebe würde sich dadurch der organisatorische Aufwand verringern. Gleichzeitig sinken die Kosten und der Zeitbedarf für verpflichtende Schulungen.

Meldepflichten im Lebensmittel- und Futtermittelbereich fallen weg

Das Ministerium will zudem verschiedene Meldepflichten im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch streichen. Diese Vorgaben waren nach früheren Lebensmittelskandalen wie dem Dioxin- oder Gammelfleischskandal eingeführt worden.

Nach Auffassung des Ministeriums erfüllen einige dieser Regelungen heute keinen erkennbaren Zweck mehr und verursachen vor allem zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Unternehmen.

Auch Tierärzte sollen von weniger Bürokratie profitieren

Weitere Vereinfachungen sind in der Bundes-Tierärzteordnung vorgesehen. Dort hat das Ministerium nach eigenen Angaben ebenfalls Meldepflichten identifiziert, die entfallen können.

Ziel ist es, Verwaltungsprozesse zu verschlanken und unnötige Berichtspflichten abzubauen.

Keine neuen Öko-Regelungen in dieser Förderperiode

Einen weiteren Beitrag zum Bürokratieabbau sieht das Ministerium darin, während der laufenden EU-Förderperiode keine zusätzlichen Öko-Regelungen einzuführen.

Neue Förderauflagen hätten Betriebe erneut vor Anpassungen bei Antragstellung, Dokumentation und Kontrolle gestellt. Die nun geplante Entscheidung schafft mehr Planungssicherheit. Zudem waren die diskutierten Maßnahmen bei einer Mehrheit der Bundesländer auf Ablehnung gestoßen.

Weniger Vorgaben auch bei der SVLFG

Vereinfacht werden sollen zudem die Vorgaben für die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Künftig soll die Weiterentwicklung der Informationstechnik nicht mehr durch das Bundesamt für Soziale Sicherung begleitet werden müssen.

Das Ministerium verspricht sich davon schnellere und schlankere Verwaltungsabläufe.

Weitere Entlastungen sollen folgen

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beginnt nach Angaben des BMLEH ein längerfristiger Prozess. Das Ministerium kündigt bereits weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau an.

Für landwirtschaftliche Betriebe kommt es nun darauf an, welche Vorschläge das Gesetzgebungsverfahren passieren und welche Entlastungen tatsächlich im Betriebsalltag ankommen.

Geflügelnews
Bild: Adobe_ thodonal

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