Rund 80.000 landwirtschaftliche Betriebe sollen künftig von bürokratischem Aufwand befreit werden. Der Bundestag hat dazu zwei Gesetze angepasst, um vorhandene Verwaltungsdaten stärker zu nutzen. Während der Deutsche Bauernverband die Entlastung begrüßt, erinnert Grünen-Politiker Karl Bär daran, dass das Vorhaben längst hätte umgesetzt werden können.
Bundestag beschließt Bürokratieabbau für Landwirte
Der Bundestag hat am Donnerstag (6. November) eine Änderung des Agrarstatistikgesetzes sowie des Agrarorganisationen- und Lieferketten-Gesetzes beschlossen. Ziel ist es, Meldepflichten zu verringern und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Künftig sollen vorhandene Verwaltungsdaten stärker genutzt werden, um Doppelmeldungen zu vermeiden.
Die Novelle betrifft rund 80.000 landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland. Union und SPD stimmten für das Gesetz, AfD und Linke dagegen. Die Grünen enthielten sich.
Karl Bär: „Das Gesetz kommt ein Jahr zu spät“
Der Grünen-Abgeordnete Karl Bär unterstützt die Änderungen grundsätzlich. Er betont, das Gesetz entlaste Landwirtschaft und Verwaltung jährlich um rund eine Million Euro. Zugleich kritisiert er die späte Umsetzung: Schon vor einem Jahr habe der Entwurf vorgelegen, die damalige Regierung habe ihn jedoch nicht verabschiedet.
Bär wirft der Union vor, nach dem Bruch der Ampel-Koalition die Zusammenarbeit bei der Agrarstatistik verweigert zu haben. Die Grünen hätten dagegen – noch aus der Regierung heraus – Verantwortung für das Gemeinwohl übernommen, etwa durch die Zustimmung zu milliardenschweren Krediten.
Bauernverband lobt das „Once-Only-Prinzip“
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Novelle als wichtigen Schritt zu weniger Bürokratie. Generalsekretärin Stefanie Sabet erklärte, die Nutzung bereits vorhandener Daten und das sogenannte „Once-Only-Prinzip“ reduzierten die Schreibtischarbeit erheblich.
Sabet forderte jedoch, die Verwaltung müsse Daten künftig aktuell, interoperabel und maschinenlesbar bereitstellen. Nur so könne ein echter Bürokratieabbau gelingen. Außerdem plädierte sie für eine Überprüfung bestehender und geplanter Dokumentationspflichten, wie sie etwa in der EU-Saio-Verordnung vorgesehen sind. „Es braucht den Mut zu sagen: Diese Detailtiefe brauchen wir nicht“, sagte Sabet.

































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