Die niederländischen Stickstoffpläne sollen die festgefahrene Genehmigungslage in unserem Nachbarland lösen. Nach Ansicht des Niederländischen Verbands der Geflügelhalter NVP bewirken sie jedoch das Gegenteil. Der Verband warnt vor drei Emissionsobergrenzen, möglichen Kürzungen der Tierhaltungsrechte und fehlender Rechtssicherheit für Investitionen.
Stickstoffpläne in den Niederlanden: NVP warnt Geflügelhalter vor massiven Risiken
Die geplanten Stickstoffmaßnahmen der niederländischen Regierung alarmieren die Geflügelwirtschaft. Der Niederländische Verband der Geflügelhalter, kurz NVP, sieht in den Plänen von Landwirtschaftsminister Van Essen keine Lösung für die Genehmigungskrise. Stattdessen warnt er vor erheblichen Folgen für Legehennen- und Mastgeflügelbetriebe.
Van Essen hatte seinen Maßnahmenkatalog am 26. Juni vorgestellt. Ziel ist es, die festgefahrene Genehmigungslage in den Niederlanden zu lösen und die Stickstoffemissionen deutlich zu senken. Nach eingehender Prüfung fällt das Urteil des NVP jedoch vernichtend aus.
„Inzwischen sprechen wir von einer ernsthaften Bedrohung für die Geflügelbranche statt von einer Lösung“, erklärt NVP-Vorsitzender Ewout Klok. Wer glaube, die Pläne träfen vor allem Milchviehhalter, unterschätze die Folgen für die intensive Tierhaltung. Nach Ansicht des Verbands enthält das Konzept zahlreiche Fallstricke.
NVP rechnet mit deutlich höherem Minderungsdruck
In der öffentlichen Diskussion stehen bislang vor allem die geplante Großvieheinheiten-Norm und die Verknüpfung von Emissionen mit Phosphatrechten im Mittelpunkt. Diese Maßnahmen betreffen in erster Linie Milchviehbetriebe.
Der NVP warnt jedoch davor, die Geflügelhaltung deshalb als weniger betroffen anzusehen. Gerade außerhalb der ausgewiesenen Stickstoffzonen könnten erhebliche Belastungen entstehen.
Auch die Höhe der geforderten Emissionsminderung bewertet der Verband anders als häufig dargestellt. Statt der oft genannten 42 bis 46 Prozent rechnet der NVP mit einer Gesamtminderung von 69 Prozent. Diese Zahl ergebe sich aus den allgemeinen Vorgaben und den zusätzlichen Anforderungen in besonders belasteten Gebieten.
Betriebliche Emissionsgrenzen sollen 2027 kommen
Viele Details der Pläne stehen noch nicht fest. Im Herbst will die Regierung mehrere Notgesetze ins Parlament einbringen. Wie diese konkret aussehen, ist bislang offen.
Im Frühjahr 2027 sollen die Behörden dann betriebliche Emissionsobergrenzen für die intensiven Tierhaltungsbranchen festlegen. Noch ist unklar, wie hoch diese Grenzen ausfallen und ob die Betriebe sie technisch und wirtschaftlich erreichen können.
Auch das künftige Genehmigungssystem ist bislang nicht ausgearbeitet. Der NVP vermisst klare Vorgaben dazu, wie Behörden rechtssichere Genehmigungen erteilen sollen. Ob neue Bescheide später vor Gericht Bestand haben, bleibt ebenfalls offen.
Eine rechnerische Bagatellgrenze, die kleinere Emissionsbeiträge aus dem Verfahren herausnehmen könnte, erwartet der Verband frühestens Ende 2027.
Drei Emissionsobergrenzen könnten gleichzeitig gelten
Besonders kritisch bewertet der NVP, dass Geflügelbetriebe künftig drei verschiedene Emissionsgrenzen einhalten müssten.
Zum einen soll für jeden Betrieb eine individuelle Obergrenze gelten. Hinzu käme eine regionale Grenze für das jeweilige Gebiet. Als dritte Ebene plant die Regierung eine landesweite Obergrenze für den gesamten Geflügelsektor.
Verfehlt ein Betrieb oder die Branche auch nur eines dieser Ziele, könnten die Behörden Tierhaltungsrechte kürzen. In den Niederlanden wird diese Kürzung als „Afroming“ bezeichnet.
Auf die betriebliche Grenze kann der einzelne Halter durch Technik, Management und Tierzahl noch Einfluss nehmen. Die regionale und die nationale Obergrenze hängen dagegen auch vom Verhalten anderer Betriebe ab.
Investitionen bieten keine Garantie auf Rechtssicherheit
Technische Maßnahmen könnten Geflügelhaltern grundsätzlich helfen, ihre Emissionen zu senken. Dazu zählen etwa Abluftreinigung, angepasste Stalltechnik oder andere innovative Minderungsverfahren.
Der NVP sieht jedoch ein entscheidendes Problem: Viele dieser Systeme sind genehmigungsrechtlich nicht ausreichend abgesichert. Gerichte hätten Minderungsleistungen in der Vergangenheit wiederholt infrage gestellt.
Damit tragen Betriebe ein hohes Risiko. Sie investieren in teure Technik, ohne sicher zu wissen, ob Behörden und Gerichte die erreichte Emissionsminderung später anerkennen.
Zusätzlich sollen Minderungen, die Betriebe bereits vor 2019 erzielt haben, künftig nicht mehr vollständig zählen. Wer früh investiert und anschließend seine Tierzahl wieder erhöht hat, könnte deshalb erneut zu hohen Einsparungen verpflichtet werden.
Sektorziele können auch erfolgreiche Betriebe treffen
Selbst ein Betrieb, der seine eigene Emissionsgrenze und die regionale Vorgabe erfüllt, wäre nicht automatisch auf der sicheren Seite. Verfehlt der gesamte Geflügelsektor sein nationales Ziel, könnten trotzdem pauschale Kürzungen folgen.
Damit würde ein einzelner Betrieb auch für Entwicklungen haften, die er selbst nicht beeinflussen kann. Der NVP sieht darin eines der größten Risiken des geplanten Systems.
Gleichzeitig bleiben der kritische Stickstoffgrenzwert KDW und das Berechnungsprogramm Aerius bestehen. Beide Instrumente spielen in niederländischen Genehmigungsverfahren eine zentrale Rolle.
Nach Einschätzung des Verbands dürften viele Naturgebiete deshalb auch in den kommenden Jahren offiziell als überlastet gelten. Das erhöht das Risiko weiterer Auflagen.
NVP erwartet zusätzliche Maßnahmen ab 2029
Für das Jahr 2029 ist eine Überprüfung der Maßnahmen geplant. Erreicht die Landwirtschaft bis dahin die gesetzten Ziele nicht, kann die Regierung nachsteuern.
Dann könnten weitere Minderungsauflagen, größere Schutzgebiete oder neue Investitionen folgen. Provinzen dürfen die Zuschnitte der Gebiete zudem selbst anpassen, sofern sie dies fachlich begründen.
Der Verband befürchtet deshalb, dass Betriebe mehrfach investieren müssen. Eine heute genehmigte Maßnahme könnte bereits wenige Jahre später nicht mehr ausreichen.
Genehmigungsverfahren dauern laut NVP im Schnitt sieben Jahre
Auch die Dauer der Genehmigungsverfahren sorgt für Kritik. Nach Angaben des NVP benötigen niederländische Betriebe im Durchschnitt rund sieben Jahre, um ein Verfahren abzuschließen.
Sollten neue Anträge erst ab 2028 möglich sein, könnten Genehmigungen somit frühestens 2035 vorliegen. Zu diesem Zeitpunkt sollen die endgültigen Stickstoffziele bereits erreicht sein.
Für viele Betriebe wäre dieser Zeitplan kaum einzuhalten. Sie müssten Zwischenziele erfüllen, obwohl die notwendige Genehmigung noch fehlt.
Der Verband warnt außerdem davor, dass Umweltorganisationen neue Genehmigungen gerichtlich angreifen könnten. Selbst hohe Investitionen böten deshalb keine verlässliche Planungssicherheit.
Mehr Tierwohl kann Emissionen erhöhen
Zusätzliche Konflikte sieht der NVP bei den Tierwohlvorgaben. Viele tiergerechtere Haltungssysteme benötigen mehr Platz, Außenklimabereiche oder Ausläufe. Dadurch können die Emissionen steigen.
Diese Entwicklung sei in den Stickstoffplänen bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Betriebe könnten damit zwischen Tierwohlzielen und Emissionsvorgaben geraten.
Auch Sonderregelungen für ökologische Betriebe hält der Verband für rechtlich unsicher. Für die Wirkung auf empfindliche Naturgebiete spiele es keine Rolle, ob die Emission von einem Bio- oder einem konventionellen Betrieb stammt.
Verband fordert grundlegende Überarbeitung
Für NVP-Vorsitzenden Ewout Klok reichen kleinere Anpassungen nicht aus. Der Plan müsse grundlegend verändert werden.
„Ein extrem schlechter Plan wird nicht dadurch gut, dass man ihn etwas nachbessert“, sagt Klok. Die Geflügelbranche müsse gemeinsam mit anderen Agrarverbänden verhindern, dass die neuen Vorgaben ihre wirtschaftliche Grundlage gefährden.




































Reagieren
Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.