Die EU-Kommission hat neue Umweltstandards für Geflügel- und Schweinebetriebe beschlossen. Sie betreffen unter anderem die Fütterung, die Lagerung von Gülle und Mist sowie die Stallhaltung. Für Landwirte gelten Übergangsfristen bis 2030 beziehungsweise 2032.
Auf Geflügel- und Schweinehalter in der EU kommen neue Umweltvorgaben zu. Die EU-Kommission hat mit dem Durchführungsbeschluss „Uniform Conditions for Operating Rules for Livestock“ (UCOL) einheitliche Mindeststandards für die Tierhaltung festgelegt. Sie sollen die Umweltbelastung durch landwirtschaftliche Betriebe verringern und zugleich für vergleichbare Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU sorgen.
Die neuen Regeln beruhen auf der überarbeiteten Industrieemissionsrichtlinie (IED). Bislang gelten in den Mitgliedstaaten teilweise unterschiedliche Anforderungen. Mit den UCOL will Brüssel diese Unterschiede verringern und die Vorschriften vereinheitlichen. Nach Angaben der Kommission haben Vertreter der Mitgliedstaaten, Tierhalter und Umweltverbände an der Ausarbeitung mitgewirkt.
Neue EU-Vorgaben betreffen Fütterung, Gülle und Stallhaltung
Die neuen Umweltstandards setzen vor allem bei den betrieblichen Abläufen an. Dazu zählen die Lagerung und Ausbringung von Gülle und Mist, die Fütterung der Tiere sowie die Haltungsbedingungen im Stall.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Fütterung. Mit angepassten Fütterungsverfahren sollen Geflügel- und Schweinehalter Emissionen senken können. Die EU-Kommission betrachtet solche Maßnahmen als vergleichsweise kostengünstig. Davon sollen insbesondere kleinere Betriebe und bestehende Stallanlagen profitieren.
Dabei müssen die Tierhalter nicht zwingend bestimmte Techniken einsetzen. Sie können selbst entscheiden, mit welchen Verfahren sie die vorgegebenen Umweltziele erreichen. Auch neue technische Lösungen sind erlaubt, sofern die Mitgliedstaaten auf wissenschaftlicher Grundlage bestätigen, dass diese einen gleichwertigen Umweltschutz gewährleisten.
Kleinere Tierhaltungsbetriebe sollen entlastet werden
Die EU-Kommission betont, dass die Anforderungen zur jeweiligen Betriebsgröße passen sollen. Kleinere Betriebe müssen demnach nur solche Techniken einsetzen und Grenzwerte einhalten, die für ihre Größe angemessen sind.
Zugleich sollen die einheitlichen Standards den Wettbewerb innerhalb der EU gerechter gestalten. Künftig gelten für betroffene Schweine- und Geflügelhalter in allen Mitgliedstaaten dieselben Mindestanforderungen an den Umweltschutz.
Nach Angaben der Kommission sollen die neuen Vorschriften außerdem unnötige Bürokratie vermeiden, ohne das Umweltschutzniveau zu senken.
Deutschland verlängert Nachrüstfristen für Tierhalter
Auch in Deutschland haben die neuen EU-Vorgaben bereits Auswirkungen. Das Bundeskabinett beschloss am 7. Oktober 2026, die Nachrüstfristen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) bis Ende 2029 zu verlängern.
Damit reagiert die Bundesregierung auf die bevorstehenden europäischen Regelungen. Die verlängerten Fristen sollen verhindern, dass Geflügel- und Schweinehalter zunächst in Maßnahmen nach der TA Luft investieren müssen und anschließend wegen der neuen EU-Vorschriften erneut Geld in die Hand nehmen müssen.
Neue Umweltstandards gelten erst ab 2030
Für die betroffenen Tierhalter bleibt noch Zeit, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Nach Angaben der EU-Kommission sollen die UCOL abhängig von der Betriebsgröße zwischen 2030 und 2032 angewendet werden.
Damit erhalten die Betriebe mehrere Jahre, um ihre Stalltechnik und betrieblichen Abläufe an die neuen Umweltstandards anzupassen.








































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