Gute Nachrichten für Schweine- und Geflügelhalter: Die Bundesregierung will ihnen drei Jahre mehr Zeit geben, um ihre Ställe an die Vorgaben der TA Luft anzupassen. Damit sollen Betriebe teure Doppelinvestitionen vermeiden. Der Bauernverband fordert weitere Erleichterungen.
Bundesregierung verlängert Fristen für die TA Luft bis Ende 2029
Tierhalter sollen mehr Zeit bekommen, um ihre Ställe an die Anforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) anzupassen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (7. Oktober) beschlossen, die Fristen für die Nachrüstung von Abluftreinigungsanlagen und weiteren Techniken zur Emissionsminderung um drei Jahre bis Ende 2029 zu verlängern.
Damit reagiert die Bundesregierung auf neue Umweltvorgaben, die derzeit auf EU-Ebene vorbereitet werden. Die Fristverlängerung soll verhindern, dass Landwirte zunächst in bestehende nationale Anforderungen investieren und ihre Anlagen wenig später erneut umrüsten müssen.
Der Bundesrat muss der Änderung allerdings noch zustimmen.
Neue EU-Vorschriften könnten weitere Investitionen auslösen
Hintergrund ist ein geplanter Durchführungsbeschluss der Europäischen Union. Dieser soll einheitliche Umweltstandards für die Schweine- und Geflügelhaltung festlegen. Die sogenannten UCOL-Regeln (Uniform Conditions for Operating Rules for Livestock) könnten neue Anforderungen an die Emissionsminderung in Tierhaltungsanlagen mit sich bringen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) will deshalb vermeiden, dass Betriebe zweimal für ähnliche Maßnahmen zahlen müssen. Nach Angaben des Ministeriums haben sich das BMLEH und das Bundesumweltministerium (BMUKN) gemeinsam für die Fristverlängerung eingesetzt.
Die Bundesregierung will damit eine praxisnahe Lösung für Tierhalter schaffen. Die verlängerten Fristen gelten unabhängig davon, wann Deutschland die künftigen UCOL-Vorgaben umsetzt.
Die Änderung ist Teil der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT).
Bauernverband fordert weniger strenge Vorgaben für Stallbauten
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Entscheidung, hält sie aber nicht für ausreichend. DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet bezeichnete die verlängerten Fristen für Abluftreinigungsanlagen und weitere Techniken zur Emissionsminderung in Ställen und an Güllebehältern gegenüber Pressedienst AGRA Europe als wichtigen ersten Schritt.
Aus Sicht des Bauernverbandes muss die Bundesregierung nun auch die inhaltlichen Anforderungen der TA Luft überarbeiten.
„Wir benötigen vergleichbare Wettbewerbsbedingungen und keine national strengeren Anforderungen an den Bau von Stallanlagen“, betonte Sabet.
Der Verband fordert, die deutschen Immissionsschutzvorschriften konsequent an die europäischen Standards anzugleichen. Damit sollen deutsche Tierhalter im Wettbewerb mit Betrieben aus anderen EU-Mitgliedstaaten nicht benachteiligt werden.
Ob es neben den längeren Übergangsfristen auch zu einer Lockerung der nationalen Anforderungen kommt, bleibt vorerst offen.








































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