Gute Nachricht vor Weihnachten: Erhöhung der Entschädigung auf 110 Euro kommt

19 Dezember 2025
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Das dürfte viele Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter freuen: Der Bundestag hat gestern, am 18. Dezember 2025, dem Gesetzentwurf zugestimmt, dass die maximale Entschädigung im Tierseuchenfall bei Geflügel von 50 auf 110 Euro je Tier erhöht wird. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2025, also auch für das aktuelle Geflügelpest-Geschehen. 

Der Entschädigungshöchstsatz im Seuchenfall wird rückwirkend ab 1. Oktober 2025 von 50 auf 110 Euro pro Tier angehoben. Vor dem Hintergrund der sich seit Oktober 2025 stark ausbreitenden Geflügelpest in Deutschland ist laut Bundesregierung eine rückwirkende Anwendung des angehobenen Entschädigungshöchstsatzes ab diesem Zeitpunkt geboten. So könnten die betroffenen Geflügelarten angemessen entschädigt werden, heißt es in der Meldung des Bundestages. 

Neue Regelung muss noch durch den Bundesrat

Die neue Regelung muss noch den Bundesrat passieren. Dies wird voraussichtlich erst Anfang des kommenden Jahres der Fall sein.

Die Entschädigung der Tierseuchenkassen im Seuchenfall basieren auf dem sogenannten „gemeinen Wert“ der Tiere. Dabei gibt es eine Höchstgrenze je Tier, die gesetzlich verankert ist und je nach Tierart variiert. Bei Geflügel lag dieser Höchstwert bislang bei 50 Euro je Tier. In der Vergangenheit gab es Fälle von Geflügelpest bei Zucht-, Eltern- oder Großelterntieren, bei denen diese 50 Euro nicht dem tatsächlichen Wert entsprachen. 

Für wertvolle Zuchttiere reichen 50 Euro nicht

In Niedersachsen war zum Beispiel 2021 der Gänsebetrieb von Iris Tapphorn im Landkreis Vechta betroffen. Die Familie züchtet seit Jahrzehnten Gänse. Nach einem Eintrag der Geflügelpest musste der gesamte Bestand von 2.400 Zuchttieren getötet werden. Sie baute ihn später komplett neu auf – unter anderem mithilfe einiger zuvor vorsorglich „ausgelagerten“ Gänse und eingelagertem Genmaterial.

Iris Tapphorn erhielt von der Tierseuchenkasse, wie gesetzlich vorgesehen, 50 Euro/Zuchttier als Entschädigung. Das reichte, so die Gänsezüchterin, nicht aus, um die Kosten für den notwendigen Neuaufbau der Herde auszugleichen. Iris Tapphorn ging danach vielfach in die Öffentlichkeit, um auf dieses „Ungleichgewicht“ aufmerksam zu machen und erreichte -mit Unterstützung unter anderem der Fachverbände, vor allem aber der Niedersächsischen Tierseuchenkasse, dass die gesetzliche Grundlage angepackt wurde.

Gemeiner Tierwert wird individuell berechnet

Laut Information von Dr. Ursula Gerdes von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse wird die Entschädigungssumme in einem Seuchenfall immer betriebsindividuell berechnet, dabei spielen unter anderem die regulären Erlöse des Betriebes sowie das Alter und Nutzungsrichtung der Tiere eine Rolle. Die jetzt festgelegten 110 Euro sind der Maximalwert. 

Nicht nur für Iris Tapphorn dürfte es eine gute Nachricht sein, dass die Höchstsumme auf 110 Euro hochgesetzt wird. 

Text:
Christa Diekmann-Lenartz

Aufgewachsen auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in der intensiven Tierhaltungsregion Weser-Ems (und Studium der Agrarwissenschaften). Seit vielen Jahren berichtet sie darüber, was sich im Bereich Geflügel tut - mit Schwerpunkt Niedersachsen.

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Bild: Christa Diekmann-Lenartz

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