Die EU-Kommission will die seit 2018 geltende Ökoverordnung nachbessern. Ein neues Vereinfachungspaket soll Handel, Wettbewerbsfähigkeit und Praxisnähe verbessern. Für Geflügelhalter sind vor allem Änderungen bei Stallflächen, Kükenauslauf und künftigen Detailregelungen relevant.
Brüssel legt Vereinfachungspaket vor
Die EU-Kommission hat Mitte Dezember ein Paket zur Anpassung der EU-Ökoverordnung vorgelegt. Damit hält sie ihr Versprechen ein, noch 2025 Vorschläge zur Vereinfachung des Ökorechts zu präsentieren. Ziel sind weniger Bürokratie, mehr Wettbewerbsfähigkeit und praktikablere Regeln für die Betriebe. Bevor die Änderungen greifen, müssen Rat und Europäisches Parlament jedoch zustimmen.
Reaktion auf EuGH-Urteil zur Bio-Kennzeichnung
Auslöser für die Reform ist das sogenannte Herbaria-Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Die Richter hatten im Oktober 2024 entschieden, dass importierte Lebensmittel das EU-Bio-Logo nur tragen dürfen, wenn sie alle Vorgaben des EU-Rechts erfüllen.
Die Kommission schlägt deshalb vor, Bio-Produkte aus Drittländern weiterhin als „bio“ oder „öko“ zu kennzeichnen, sofern ihre Produktions- und Kontrollsysteme als gleichwertig gelten. Das EU-Bio-Logo sollen diese Produkte jedoch nur dann nutzen dürfen, wenn sie zusätzliche Anforderungen erfüllen. Brüssel will so hohe Standards sichern und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden.
Bio-Handel mit Drittländern soll weiterlaufen
Um Handelsabbrüche zu verhindern, will die Kommission die Anerkennung von Drittländern für den Bio-Handel bis Ende 2036 verlängern. Die derzeitigen Regelungen würden sonst bereits 2026 auslaufen. Für Betriebe und Vermarkter soll dies Planungssicherheit schaffen.
Erleichterungen für Betriebe und Zusammenschlüsse
Weitere Vorschläge betreffen kleinere Betriebe. Die Regeln zur Befreiung von der Zertifizierung sollen angepasst werden, auch Zusammenschlüsse mehrerer Betriebe sollen davon profitieren. Zudem will die Kommission den Einsatz von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln in Verarbeitung und Lagerung vereinfachen.
Wichtige Änderung für die ökologische Geflügelmast
Für Geflügelhalter besonders relevant ist die geplante Anpassung der Stallflächenregelung. Die bisherige Obergrenze von 1.600 Quadratmetern Stallfläche pro Produktionseinheit in der ökologischen Geflügelmast soll entfallen. Künftig soll dieser Grenzwert auf Stallebene gelten. Betriebe könnten dann mehrere Ställe mit jeweils bis zu 1.600 Quadratmetern betreiben und wirtschaftliche Vorteile besser nutzen.
Details zu Weidepflicht und Kükenauslauf folgen
Noch offen sind konkrete Anpassungen zur Weidepflicht bei Rindern und zur Auslaufpflicht für sehr junge, noch unbefiederte Küken. Diese Punkte will die Kommission in separaten delegierten Rechtsakten regeln. Aus Brüsseler Kreisen heißt es, dass hierzu zeitnah eine Roadmap vorgestellt werden soll.
Zustimmung aus der Bio-Branche
Die Vorsitzende des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Tina Andres, begrüßt die Vorschläge grundsätzlich. Sie fordert Rat und Parlament auf, zügig zu entscheiden. Ohne schnelle Beschlüsse drohe das Auslaufen bestehender Bio-Handelsabkommen Ende 2026.
Bauernverband übt scharfe Kritik
Deutlich kritischer fällt das Urteil des Deutschen Bauernverbandes aus. DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet wirft der EU-Kommission Mutlosigkeit vor. Der Vorschlag verbessere die Situation der Öko-Tierhalter kaum, insbesondere nicht für Milchviehbetriebe. Für die Geflügelhaltung sehe der Entwurf lediglich minimale Anpassungen vor.
Sabet kritisiert, dass Umstellungsfristen für Wachteln geregelt werden sollen, während es keine Erleichterungen bei der Weidepflicht gebe. Das gefährde die Zukunft der ökologischen Tierhaltung insgesamt. Ohne Tiere lasse sich die für den Ökolandbau zentrale Kreislaufwirtschaft nicht aufrechterhalten.
Rückgang der Öko-Tierhaltung befürchtet
Hintergrund der Kritik ist der bereits laufende Strukturwandel. Allein 2025 haben mehrere Hundert Betriebe die ökologische Milchviehhaltung aufgegeben, weil sie verschärfte Anforderungen nicht mehr erfüllen konnten. Ähnliche Entwicklungen erwartet der Bauernverband auch für Schweine- und Geflügelhalter.
Sollte das Öko-Tierrecht nicht praxisnäher ausgestaltet werden, drohen langfristig sinkende Tierbestände und ein Rückgang der ökologisch bewirtschafteten Fläche in vielen EU-Ländern.
Fazit: Kleine Schritte, viele offene Fragen
Die EU-Kommission setzt mit ihrem Vorschlag erste Akzente zur Vereinfachung der Ökoverordnung. Für Geflügelhalter sind vor allem die geplanten Änderungen bei Stallflächen und die angekündigten Sonderregelungen für Küken relevant. Ob daraus tatsächlich praxistaugliche Verbesserungen entstehen, entscheidet sich jedoch erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

































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