Vor sechs Wochen gab es den ersten Fall von Vogelgrippe auf dem australischen Festland. Seitdem breitet sich die Seuche rasant aus unter Wildvögeln. Noch gibt es keine Fälle in Geflügelbeständen. In mehreren Bundesstaaten wird Stallhaltung empfohlen. In Südaustralien, wo es die meisten bestätigten H5N1-Fälle gibt, wird über eine Stallpflicht nachgedacht.
Auf dem australischen Festland gibt es seit der ersten Meldung Ende Juni inzwischen über 220 gemeldete Fälle der hochpathogenen Vogelgrippe bei verendeten Wildvögeln. Betroffen ist vor allem Südaustralien und dort die Küstenregion.
Einmalige Tierwelt in Australien
In Australien gibt es eine einmalige Tierwelt, viele Arten leben nur dort und sind ohnehin schon bedroht. Mehr als drei Viertel der Säugetiere, die in Australien leben, kommen ausschließlich hier vor. Deshalb sorgen sich Naturschützer, dass die Vogelgrippe zum Aussterben seltener Tierarten führen könnte. Laut einer Vogelgrippe-Risikoanalyse der Regierung werden jetzt fast 400 heimische Tierarten als gefährdet eingestuft.
In Australien ist die Geflügelfleischerzeugung ein sehr stark wachsender Sektor der Landwirtschaft. Im Wirtschaftsjahr 2024/25 wurden in Australien 6,87 Mrd. Eier erzeugt, der Selbstversorgungsgrad liegt bei gut 100 Prozent (Quelle: Australian Eggs). Über 50 Prozent der Legehennen in Australien werden im Freiland gehalten. Hier steigt die Sorge der Halterinnen und Halter natürlich besonders angesichts der wachsenden Verbreitung der Vogelgrippe.
Aufstallungsempfehlung und kein Umetikettieren
Mehrere Bundesstaaten empfehlen inzwischen eine Aufstallung der Legehennen. In diesem Sinne erlaubt die australische Wettbewerbsbehörde ACCC seit Anfang Juli, dass die Eier aus Freilandhaltungen, die ihre Tiere vorübergehend im Stall lassen, weiter als Freilandeier verkauft werden dürfen. Sie brauchen nicht umetikettiert werden. Diese Regelung gilt zunächst unbefristet. Das meldete der australische Sender ABC. Sobald die Stallhaltung von den Behörden verpflichtend angeordnet würde, wäre die ACCC-Ausnahme bei der Freiland-Kennzeichnung jedoch auf 90 Tage begrenzt.




































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