Großflächige Aufstallgebote zum Schutz vor der Vogelgrippe gehören in Deutschland der Vergangenheit an. Wo jedoch die Gefahr einer Ansteckung über Wildvögel besonders groß ist, macht ein regional begrenztes vorsorgliches Aufstallgebot Sinn. So macht es jetzt der Landkreis Nordfriesland.
Zurzeit besteht an der Küste des Landkreises Nordfriesland (Schleswig-Holstein) ein hohes Risiko des Eintrags von Geflügelpest-Erregern in bestimmte Geflügelhaltungen. Daher hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die die Aufstallung aller Bestände mit mehr als 50 Stück Geflügel in bestimmten Gebieten entlang der Küsten und Gewässer anordnet.
Seit Beginn des Vogelzuges im Herbst werden in der Region wieder vermehrt Proben von verendeten und erkrankten Wildvögeln im Rahmen des Monitorings auf die hochansteckende Geflügelpest (HPAI) untersucht. Nachdem die Nachweise zunächst nur selten auftraten, habe sich die Lage in den letzten Tagen und Wochen zunehmend negativ entwickelt, teilte der Landkreis am 14. Februar mit.
Zunehmende Virusfunde bei Wildvögeln
In Verbindung mit der hohen Anzahl an empfänglichen Wassergeflügelarten entlang der nordfriesischen Küsten und Gewässer führten die zunehmenden Nachweise des Virus in den Wildtieren zu einer veränderten Risikobeurteilung durch das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland.
Deshalb hat der Landkreis nun das Aufstallgebot erlassen. Das Veterinäramt weist auf die Möglichkeit hin, zur Aufstallung Netze zu verwenden; auch Ausnahmegenehmigungen können beantragt werden. Wichtig sei für alle Geflügelhalter im Kreisgebiet, weiterhin die Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz aller Geflügelhaltungen einzuhalten.
Prof. Dr. Timm Harder ist Virologe am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Insel Riems. Auf dem 12. Osnabrücker Geflügelsymposium gab es kürzlich ein Update von ihm zur aktuellen Situation bei der Geflügelpest. Prof. Harder betonte dort, dass Aufstallgebote weiter eine Maßnahme sein können, die Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Seiner Einschätzung nach werde es allerdings die großen überregionalen Aufstallgebote hierzulande nicht mehr geben. Diese sind wegen der enormen, auch wirtschaftlichen Auswirkungen, heftig diskutiert worden.
Regionale Aufstallgebote machen Sinn
Aufstallgebote auf regional begrenzter Ebene können seiner Meinung nach jedoch sinnvoll sein. Das gelte zum Beispiel bei einem hohen Vorkommen von Wildvögeln und/oder einer hohen Dichte von Nutzgeflügelhaltungen in einer Region. Die Veterinärbehörden vor Ort könnten die Situation zudem oft besser einschätzen. „Aufstallgebote sind keine Maßnahme aus dem letzten Jahrhundert, sie bleiben ein scharfes Mittel“, so der Wissenschaftler.

































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