Haus Düsse: Sachkundenachweis Schlachten von Geflügel

08 April 2026
Absatz
Geflügel schlachten

Jeder, der ein Tier schlachtet oder tötet, muss Sachkunde nachweisen. Hiervon betroffen sind Mitarbeitende von Schlachtbetrieben, Direktvermarkter und sogenannte Hausschlachter. Das Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft „Haus Düsse“ bietet am 28./29. April 2026 wieder eine Schulung zur Schlachtung von Geflügel an.

 In Deutschland benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens Tiere vor der Betäubung betreuen und handhaben, ruhigstellen, betäuben, einhängen und hochziehen oder entbluten, einen amtlichen Sachkundenachweis. Dafür bietet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in ihrem Versuchs- und Bildungszentrum Haus Düsse jetzt wieder eine Schulung an. Sie findest statt am 28./29. April 2026. Die Schulung schließt ab mit einer Prüfung, die einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil umfasst. Die bestandene Prüfung gilt als amtlicher Sachkundenachweis. 

Die eineinhalbtägige Schulung beinhaltet auch eine Hygieneschulung gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004. 

Geflügelnews
Bild: Kristoffer Finn

Reagieren

Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.