Die Niederlande heben die landesweite Stallpflicht für Geflügel wegen gesunkener Vogelgrippegefahr weitgehend auf – mit Ausnahmen in Risikoregionen.
Stallpflicht seit November 2024 – jetzt Lockerung für Geflügelhalter
Die Niederlande haben die im November 2024 eingeführte Stallpflicht für Geflügel größtenteils beendet. Grund dafür ist eine neue Risikobewertung, wonach das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest in Betriebe als „gering bis mäßig“ eingeschätzt wird. Nur in zwei Regionen – Gelderse Vallei und rund um Oldenzaal – bleibt die Stallpflicht bestehen. In Gelderse Vallei wurde im März HPAI (hochpathogene aviäre Influenza) nachgewiesen, in Oldenzaal zuletzt die Newcastle-Krankheit bei Tauben festgestellt.
Weniger Vogelgrippefälle: Experten sehen verbessertes Seuchengeschehen
Wie das niederländische Landwirtschaftsministerium mitteilte, geht die Entscheidung auf eine aktuelle Einschätzung der Expertengruppe für Tierseuchen zurück. Laut dieser Bewertung nimmt die Zahl infizierter Wildvögel derzeit ab. Auch in gewerblichen Haltungen in Europa sei die Anzahl der Vogelgrippe-Ausbrüche zuletzt zurückgegangen. Ministerin Femke Marije Wiersma erklärte, man wolle dennoch wachsam bleiben, da sich die Lage jederzeit ändern könne.
Die Maßnahme zur Einstallungspflicht war im November 2024 nach einem Ausbruch der Vogelgrippe in einem Legehennenbetrieb in Putten in Kraft getreten. Seitdem galt sie landesweit. Die letzte Infektion wurde am 19. März in Putten gemeldet.
Ministerin Wiersma warnt dennoch vor neuer Infektionsgefahr
Wiersma erläuterte ihre Entscheidung in einem Schreiben an das Parlament. Ihr zufolge gehe man schrittweise bei der Aufhebung der Stallpflicht vor, um den gesellschaftlichen Wunsch nach Freilandhaltung zu berücksichtigen.
Zugleich wies sie auf das dadurch erhöhte Infektionsrisiko hin, da Freilandgeflügel vermehrt mit Wildvögeln in Kontakt kommen könne. Deshalb werde die Situation weiterhin genau beobachtet.
Nur zwei Regionen behalten Aufstallungsspflicht bei
In der Region Gelderse Vallei bleibt die Stallpflicht bestehen, da dort besonders viele Geflügelhaltungen angesiedelt sind. Diese dichte Besiedlung erhöht laut Einschätzung der Expertengruppe das Risiko einer Ausbreitung zwischen den Betrieben. Auch die Screening-Pflicht für Hobbyhalter mit mehr als 250 Risikovögeln – etwa Fasanen, Laufvögeln oder Zierwasservögeln – bleibt in dieser Region bestehen.
Für die Region Oldenzaal gilt die Stallpflicht wegen des Nachweises der Newcastle-Krankheit ebenfalls weiterhin. Zusätzlich müssen Hobbyhalter dort ihre Tiere umzäunt halten, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Dies ist ein bedeutender Schritt zurück zur Normalität für viele niederländische Geflügelhalter. Die Entscheidung basiert auf einer verbesserten epidemiologischen Lage, birgt jedoch weiterhin Unsicherheiten, wie die Expertengruppe betont. Schon Anfang Mai hatte die Einschätzung noch „mäßig bis hoch“ gelautet.

































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