Mecklenburg-Vorpommern: Aufstallungspflicht wird betriebsindividuell aufgehoben

21 März 2022
Krankheiten
Wildgänse fliegen

In Mecklenburg-Vorpommern deutet sich eine leichte Entspannung beim Geflügelpestgeschehen an. In dem nordöstlichen Bundesland wurde bei Geflügel oder bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln sechs Wochen in Folge kein Geflügelpestvirus festgestellt.

„Auch Meldungen über Nachweise des Virus bei Wildvögeln erfolgen in unserem Bundesland derzeit nur noch vereinzelt“, teilt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus mit. 

In Mecklenburg-Vorpommern waren seit dem 15. Oktober 2021 elf Fälle von Klassischer Geflügelpest amtlich festgestellt, bei Wildvögeln wurde das Virus siebzigmal nachgewiesen. Für Deutschland insgesamt wurden im selben Zeitraum 79 Geflügelpestfälle bei Geflügel bzw. in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln amtlich festgestellt, bei Wildvögeln 1.107 Fälle (Stand 15. März 2022). Die norddeutschen Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern waren besonders stark betroffen. 

Risikobasierter Ansatz des Aufstallungsgeschehens

„Die Fallzahlen des aktuellen Seuchenzugs liegen in Mecklenburg-Vorpommern bisher unter denen des vergangenen Jahres. Dies gibt Anlass zu vorsichtiger Hoffnung, dass das Seuchengeschehen dieser Saison weniger verlustreich abgeschlossen werden könnte als im vergangenen Jahr“, so Till Backhaus. „Um flexibel auf das dynamische Geschehen während der Geflügelpestsaison reagieren zu können, verfolgten und verfolgen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise Mecklenburg-Vorpommerns sowie der kreisfreien Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei den Aufstallungsgeboten für Geflügelhalter einen risikobasierten Ansatz. Je nach landschaftlichen und klimatischen Gegebenheiten, Geflügeldichte, Betriebsgrößen und Gefährdungspotenzial, wie z.B. die Gefährdung durch direkte oder indirekte Kontakte mit Wildvögeln, erfolgt die Anordnung der Aufstallung. So kann auf verschiedene Situationen und sich verändernde Fallzahlen schnell und angepasst reagiert werden“, erklärt Backhaus.

Auch bei der Lockerung bzw. Aufhebung der Aufstallungsanordnungen werde deshalb nach diesem risikobasierten Ansatz verfahren. So beabsichtigten einige Landkreise nun betriebsindividuelle Aufhebungen der Aufstallungspflicht, in einigen Landkreisen könne aufgrund der günstigen Risikobewertung bereits diese Woche die Aufhebung der Aufstallungsanordnungen erfolgen.

Wachsam bleiben

Dennoch mahnt Minister Dr. Till Backhaus zur Vorsicht: „Laut Aussage des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) werden aktuell im Geflügelpestgeschehen noch immer täglich Fälle von Hochpathogenem Aviärem Influenzavirus bei Haus- und Wildvögeln in Europa vermeldet. Das Virus ist also in der Wildvogelpopulation noch präsent und weitere Fälle können auftreten.“

Noch immer müsse mit einer deutlichen Verschlechterung der Lage, wie beispielsweise in Frankreich, gerechnet werden. Wie Fälle aus dem vergangenen Jahr zeigten, müsse auch dem Geflügelhandel und insbesondere der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen werde weiterhin dringend vom FLI empfohlen. 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Bild: Cordula Möbius

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