Mehrere aktuelle Fälle von Vogelgrippe in den Niederlanden

18 August 2022
Krankheiten
Schild mit Aufschrift

Auch die Niederlande sind aktuell von Ausbrüchen der Klassischen Geflügelpest betroffen. Aktuellster Fall ist ein Ausbruch in einem großen Hähnchenmastbetrieb in Maurik (Gelderland). Einige Tage zuvor waren ein Fall in einem Legehennenbetrieb in Schore (Zeeland) und einer in einem Legebetrieb in Lunteren (Gelderland) gemeldet worden.

Auch die Niederlande sind aktuell von Ausbrüchen der Klassischen Geflügelpest betroffen. Aktuellster Fall ist ein Ausbruch in einem großen Hähnchenmastbetrieb in Maurik (Gelderland), der am 17. August gemeldet wurde. Es handelt sich wahrscheinlich, ebenso wie bei den Ausbrüchen an den Tagen vorher, um eine hoch pathogene Variante des Geflügelpestvirus. Am Montag, den 15. August war die Vogelgrippe in einem Legehennenbetrieb in Schore (Zeeland) entdeckt worden. Es wird vermutet, dass das Vogelgrippevirus von Wildvögeln übertragen wurde. 

Tiere von acht Betrieben gekeult

Einen weiteren Fall gab es einen Tag zuvor in einem Legebetrieb mit 5000 Hennen in Lunteren (Gelderland). Der Betrieb befindet sich in einem Gebiet mit einer hohen Geflügeldichte. Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, wurden sowohl alle Tiere am Standort als auch die Tiere von sieben weiteren Geflügelbetrieben, die in der 1-Kilometer-Zone um den infizierten Betrieb liegen, vorsorglich gekeult. In der 3-Kilometer-Zone um den infizierten Betrieb gibt es 30 weitere Geflügelbetriebe, die nun von der n der NVWA (Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit, deutsch: Niederländische Behörde für die Sicherheit von Lebensmitteln und Konsumgütern) auf Vogelgrippe untersucht werden. Außerdem werden diese Betriebe in den nächsten 14 Tagen intensiv auf Symptome überwacht, die auf die Geflügelpest hinweisen könnten. In der 10-Kilometer-Zone gibt es 235 weitere Geflügelbetriebe, ab sofort ein Transportverbot gilt.

In Anbetracht der hohen Geflügeldichte in der Region um Lunteren werden nun zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Erstens gilt in dieser Region für mindestens zwei Wochen ein Transportverbot für gefährdete Vögel; nur der Transport zur Schlachtung und der Transport von Eintagsküken ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Zweitens wird das Besuchsverbot für kommerzielle Geflügelbetriebe verschärft. Es gilt ein nicht nur ein Besuchsverbot für den Stall, sondern für das gesamte Unternehmen.

Text:
Cordula Moebius

Cordula Moebius

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Bild: Geflügelnews

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