BMEL: Rechtliche Vorgaben für die Geflügelhaltung ab Mitte 2025

24 Oktober 2024
Elterntiere
Pute ZDG

Die Bundesregierung will rechtliche Vorgaben für die Haltung von Mastputen und anderem Geflügel schaffen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage hervor. Mitte 2025 soll es so weit sein. ZDG-Präsident Ripke erteilt einem nationalen Alleingang eine Absage.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hält an seinem Vorhaben fest, Mindestanforderungen für die Haltung von Mastputen und anderem Geflügel zu erlassen. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag verweist die Bundesregierung auf einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, den das Agrarressort erarbeitet habe.

Neben Puten geht es um Anforderungen an die Haltung von Junghennen, Elterntieren von Mast- und Legehühnern sowie männlichen Tieren aus Legelinien. Ziel ist es nach Regierungsangaben, zeitnah das formale Rechtssetzungsverfahren dazu einzuleiten. Die Verkündung wird für Mitte 2025 angestrebt.

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) äußerte sich ablehnend: „Das einzig sinnvolle Vorgehen, um Tierwohl und Standards weiterzuentwickeln, ist ein europäischer Ansatz“, erklärte ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke gegenüber dem Pressedienst Agra Europe. Die heimische Geflügelwirtschaft sei Treiber bei der Weiterentwicklung und Sicherung des Tierhaltungsstandorts Deutschland. Die verschiedenen Ansätze lägen auf dem Tisch und seien auf allen politischen Ebenen bekannt. „Zentral ist, dass nationale Alleingänge beendet werden“, betonte Ripke. Die gefährdeten die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und Unternehmen.

Kein Einvernehmen in der Koalition

Die Bundesregierung hatte bereits vor rund einem Jahr mitgeteilt, dass an einem Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gearbeitet werde. Damals war davon die Rede, dass die Neuregelungen in der zweiten Jahreshälfte 2024 beschlossen werden sollten. Offenbar besteht innerhalb der Koalition kein Einvernehmen über die notwendige Anpassung der Verordnung. Ob sich inzwischen daran etwas geändert hat, ist fraglich.

Wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage weiter hervorgeht, sollen in die Verordnung neben den Mindestanforderungen an Geflügel auch Schutzvorkehrungen für Brände und technische Störungen aufgenommen werden. Dagegen sollen Haltungsanforderungen für Milchkühe und Mastrinder in einem separaten Verordnungsverfahren ergänzt werden. Dazu befinde sich ein erster fachlicher Entwurf derzeit in der Ausarbeitung, teilt die Regierung mit. Abstand genommen hat die Bundesregierung hingegen von einem Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stallsysteme.

AgE
Bild: Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.

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