„Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Lücken im Tierschutzrecht geschlossen werden müssen. Für die Haltung von Mastputen gibt es bislang keine EU- oder nationalen spezifischen Vorgaben.“ Mit diesen Worten verteidigte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir in der gestrigen Fragestunde des Verbandes Deutscher Agrarjournalisten (VDAJ) in Berlin die von ihm Ende 2022 vorgelegten Eckpunkte zu Mindestanforderungen an die Haltung von Mastputen.
Putenhaltung: „Die Gesellschaft erwartet von uns, dass es mehr Tierschutz in den Ställen gibt!“
Die Eckpunkte mit Mindestanforderungen unter anderem an die Haltung von Mastputen habe man aufgrund der Regulierungslücken im europäischen und nationalen Tierschutzrecht vorgelegt und sie „extra früh als Diskussionsgrundlage an die Beteiligten verschickt, und zwar noch vor dem eigentlichen Rechtsetzungsverfahren“, sagte Cem Özdemir. „Wir treten damit gezielt und frühzeitig in den Fachdialog mit den Betroffenen.“ Dies sei die Umsetzung einer Politik des Gehört Werdens, damit man die Menschen nicht einfach vor vollendete Tatsachen stelle. „Wir wollen das Thema gemeinsam mit der Branche angehen“, sagte Özdemir. Natürlich müsse es bei ergänzenden Anforderungen angemessene Übergangsfristen geben. Zur Wahrheit gehöre aber auch die beschriebene Regulierungslücke. „Die Gesellschaft erwartet von uns, dass es mehr Tierschutz in den Ställen gibt!“
Die Eckpunkte zu Mindestanforderungen an die Haltung von Mastputen sehen Regeln für einen Sachkundenachweis, die Versorgung der Tiere mit Futter und Wasser, das Stallklima, die Besatzdichte und Mindestkontrollen vor. Ziel ist, diese Anforderungen für das Halten von Puten in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufzunehmen.
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