Verstoß gegen Tierschutz bei Puten: Staatsanwaltschaft schaltet sich ein

10 Juni 2022
Pute
Truthühner in einem Stall

In einer Puten-Brüterei Deutschlands soll es zu Tierschutz-Verstößen beim Schnabelkürzen von Putenküken gekommen sein.

In einer Brüterei in Niedersachsen sollen Putenküken beim Kürzen der Schnäbel nicht die vorgeschriebenen Schmerzmittel bekommen haben, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ). Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Oldenburg. Die Ermittlungen stünden noch am Anfang, so die NOZ. Die beschuldigte Brüterei wolle sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Der Geschäftsführer der Brüterei räumte jedoch ein, dass sein Unternehmen derzeit über keine gültige Genehmigung zum Schnabelkürzen verfügt.

Mehr Küken geschlüpft als Schmerzmittel bezogen

Das Kürzen von Schnäbeln ist in Deutschland nur mit einer Ausnahmeerlaubnis gestattet. Das Land Niedersachsen schreibt per Erlass zusätzlich die Gabe von Schmerzmitteln vor. Nach Recherchen der NOZ-Redaktion sollen mögliche Probleme in der Brüterei in Niedersachsen der zuständigen Veterinärbehörde des Landkreises Oldenburg aufgefallen sein. Die Behörde in Wildeshausen muss der Brüterei jedes Jahr das Kürzen der Schnäbel genehmigen. Dabei soll die Überprüfung von Unterlagen ergeben haben, dass möglicherweise deutlich mehr Küken geschlüpft sind als Schmerzmittel bezogen wurden.

Brüterei äußert sich bislang nicht

Bei wie vielen Puten womöglich keine Schmerzmittel verabreicht worden sind, sei unklar. Das Unternehmen selbst antwortete dazu nicht. Der Verdacht beziehe sich aber auf eine „erhebliche Anzahl an Tieren“, so die NOZ. Die Vermarktung von Puten mit ungekürztem Schnabel gilt - zumindest auf dem deutschen Markt - als schwierig, da die Tiere unter anderem zum Federpicken neigen.

Tierschutz-Verstoß vom Kreis gemeldet

Offenbar war es die Kreisbehörde, die die Staatsanwaltschaft über die mutmaßlichen Tierschutzgesetz-Verstöße informiert hat. Im Jahr 2021 seien in der Puten-Brüterei etwa 6,5 Millionen Küken geschlüpft. Die Behörde beruft sich dabei auf eine Meldung des Unternehmens. 

Land und Forst / Anna-Maria Revermann
Bild: Geflügelnews

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