Bundesregierung reformiert EEG: Das sind die wichtigsten Änderungen

30 Juli 2026
Energie
Photovoltaik

Die Bundesregierung hat die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das neue Netzpaket beschlossen. Die Pläne bringen Einschnitte bei der Solarförderung, neue Regeln für Windkraft und Änderungen für Biogasanlagen. Vor allem die Bioenergiebranche kritisiert den Gesetzentwurf scharf.

EEG-Novelle und Netzpaket passieren das Kabinett

Das Bundeskabinett hat die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie das sogenannte Netzpaket beschlossen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) sollen beide Reformen die Energiewende günstiger machen und den Ausbau erneuerbarer Energien stärker am Stromnetz ausrichten.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche bezeichnete die Reform als einen Paradigmenwechsel. Künftig solle nicht mehr allein der Ausbau erneuerbarer Energien im Mittelpunkt stehen, sondern auch die Frage, wo neue Anlagen das Stromnetz sinnvoll ergänzen. Nach Einschätzung des Ministeriums könnten dadurch jährlich rund drei Milliarden Euro an Redispatch-Kosten eingespart werden. Am Ziel, bis 2030 einen Anteil von 80 Prozent erneuerbarer Energien am Strommix zu erreichen, hält die Bundesregierung fest.

Weniger Förderung für kleine Dach-PV-Anlagen

Beim weiteren Ausbau der Photovoltaik setzt die Bundesregierung künftig stärker auf Freiflächenanlagen. Sie gelten als kostengünstiger als kleine Dachanlagen.

Für neue Dach-Photovoltaikanlagen soll die Förderung deshalb ab 2027 zunächst für drei Jahre deutlich sinken und anschließend ganz entfallen. Nach Ansicht des Wirtschaftsministeriums können sich kleine Anlagen inzwischen auch ohne staatliche Förderung wirtschaftlich betreiben. Künftig sollen Betreiber ihren Strom über die Direktvermarktung verkaufen, statt eine feste Einspeisevergütung zu erhalten.

Für große geförderte Anlagen plant die Bundesregierung sogenannte Differenzverträge (Contracts for Difference). Erzielen Betreiber in Zeiten hoher Strompreise zusätzliche Gewinne, sollen diese teilweise abgeschöpft werden und so die Förderkosten senken. Biomasseanlagen bleiben von dieser Regelung ausgenommen.

Agri-PV, Windkraft und Netzengpässe im Fokus

Auch bei Agri-Photovoltaik und Moor-PV will die Bundesregierung sparen. Der bisherige Bonus für diese Anlagen soll auf das nach Auffassung des Ministeriums notwendige Maß reduziert werden.

Zudem ist ein Pachtdeckel für EEG-geförderte Windenergieanlagen vorgesehen. Dadurch sollen die Projektkosten sinken und der Förderbedarf begrenzt werden. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums könnten die Kosten je Windenergiestandort um rund 35.000 Euro zurückgehen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Netzpakets betrifft den Umgang mit Netzengpässen. Erneuerbare-Energien-Anlagen in überlasteten Netzgebieten sollen künftig keine Entschädigung mehr erhalten, wenn sie wegen Netzengpässen abgeregelt werden. Dieser sogenannte Redispatch-Vorbehalt wurde gegenüber früheren Entwürfen zwar abgeschwächt. Dennoch erwartet die Bundesregierung sinkende Systemkosten. Gleichzeitig sollen Netzbetreiber verpflichtet werden, ihre Netze in Engpassregionen schneller auszubauen.

Biogas und Biomasse sollen stärker flexibilisiert werden

Die Bundesregierung sieht auch künftig eine wichtige Rolle für Bioenergie im Stromsystem. Die installierte Leistung von Biomasseanlagen soll bis 2030 von derzeit 8,5 auf 9,5 Gigawatt steigen.

Außerdem erhöht das BMWE ab 2027 die Ausschreibungsvolumina für Biogasanlagen. Zunächst sollen jährlich 1.000 Megawatt ausgeschrieben werden. Ab 2029 sinkt das Volumen auf 750 Megawatt und ab 2031 auf 500 Megawatt.

Die gesonderte Ausschreibung für Biomethananlagen will die Bundesregierung dagegen vollständig streichen. Als Begründung nennt sie die zuletzt geringe Nachfrage sowie den künftig steigenden Bedarf an Biomethan in anderen Sektoren.

Positiv bewertet die Branche dagegen die geplante Verlängerung der Anschlussförderung für Güllekleinanlagen. Außerdem soll der sogenannte Maisdeckel von bisher 25 auf künftig 30 Masseprozent steigen.

Bioenergiebranche warnt vor Anlagenstilllegungen

Aus der Bioenergiebranche kommt deutliche Kritik an den Plänen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, warnt davor, dass die EEG-Novelle den schrittweisen Verlust gesicherter heimischer Bioenergieleistung auslösen könne.

Nach ihrer Einschätzung reichen die vorgesehenen Ausschreibungsvolumina nicht aus, um bestehende Biogasanlagen wirtschaftlich weiterzubetreiben. Zwar sieht der Gesetzentwurf eine installierte Leistung von 9,5 Gigawatt vor, diese entspricht jedoch bereits ungefähr dem heutigen Niveau. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an flexible Stromerzeugung, wodurch nach Einschätzung der Branche weniger Strom produziert und zahlreiche Anlagen stillgelegt werden könnten.

Geflügelnews
Bild: Adobe_Stock_jeson
Quelle: AgE

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