Erneuerbare Energien: Novelle der EU-Richtlinie kurz vor Abschluss

13 September 2023
Energie
Erneuerbare Energie_Biogasanlage

Das Europaparlament hat heute die Trilog-Einigung zur Novelle der RED III-Richtlinie abgesegnet. Damit steht die Überarbeitung der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien in der Europäischen Union kurz vor ihrem Abschluss. Nun steht nur noch die Zustimmung des Rates aus, die als Formalie gilt. Nach Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, die neuen Regelungen umzusetzen.

Zielwert: 42,5 Prozent erneuerbare Energien bis 2030

Gemäß der überarbeiteten Richtlinie soll der Anteil der Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch in der EU bis 2030 auf mindestens 42,5 % angehoben werden, bisheriger Zielwert ist 32 %. Anders als zwischenzeitlich diskutiert wird Brennholz auch in Zukunft als erneuerbarer Energieträger gelten und darf auch als solcher weiterhin unterstützt werden, wenn auch mit Einschränkungen. Nach wie vor kritisch werden von den betroffenen Branchenverbänden die neuen Rahmenbedingungen für Biogasanlagen gesehen.

Biogas unter Druck

„Die neuen Vorgaben der RED III zur Treibhausgasbilanzierung ab 2026 bedrohen den Fortbestand zahlreicher Biogasanlagen“, warnte der Vorsitzende des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), Artur Auernhammer. Die EU-Novelle vor, dass Biogasanlagen zwischen 2 MW und 10 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung, die vor dem 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen worden sind, 80 % an Treibhausgasminderung nach 15 Betriebsjahren und frühestens ab 2026 erfüllen müssen, um weiterhin förderfähig zu sein. Nach Angaben des Bundesverbandes Bioenergie betrifft das alle größeren Anlagen, die bis 2011 ans Netz angeschlossen wurden. Da auf die Feuerungswärmeleistung abgestellt werde, seien insbesondere die politisch geförderten Flexanlagen betroffen, erläuterte der Bundesverband.

AgE
Bild: Cordula Möbius

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