KAT erlaubt Photovoltaik-Anlagen auf Auslaufflächen

19 Oktober 2022
Agribusiness
Wiese mit Photovoltaikanfragen und ein Traktor

Der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) hat seine Empfehlungen für Photovoltaik-Anlagen auf Auslaufflächen angepasst. Unter bestimmten Voraussetzungen akzeptiert der Verein jetzt Photovoltaik-Anlagen auf Auslaufflächen. Unter anderem darf der Hauptzweck der Fläche als Legehennenauslauf nicht eingeschränkt werden.

Auf seiner letzten Sitzung beschloss der Vorstand des KAT, seine Empfehlungen für Photovoltaik-Anlagen auf Auslaufflächen anzupassen. Unter den folgenden Voraussetzungen akzeptiert der Verein Photovoltaik-Anlagen im Freilandauslauf von Legehennen: Es muss eine schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegen, welche eine gleichzeitige Nutzung der Fläche als Auslauffläche für Legehennen und Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Anlagen ausdrücklich erlaubt und aus der die genehmigte Flächenabdeckung hervorgeht. Darüber hinaus darf der Hauptzweck der Fläche als Legehennenauslauf durch die PV-Anlagen nicht eingeschränkt werden und die Wartung und Pflege der Module darf die Nutzungszeiten des Auslaufs nicht beeinflussen. Diejenigen Bereiche der Auslauffläche, welche die Tiere aufgrund der Bebauung mit PV-Anlagen nicht mehr im Sinne eines Hühnerauslaufs nutzen können, werden von der Auslauffläche abgezogen. 

Geflügelnews
Bild: Next2Sun

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